Die Zentrale Wahlkommission weigerte sich, zwei Initiativgruppen für die Nominierung von Präsidentschaftskandidaten zu registrieren: Was ist der Grund?

29.10.2024 17:53

Die Zentrale Wahlkommission von Belarus weigerte sich, Initiativgruppen von Bürgern zu registrieren, um Juri Gubarewitsch und Alexander Drosdow als Präsidentschaftskandidaten zu nominieren.

Diese Entscheidung traf die Zentrale Wahlkommission auf einer Sitzung am 29. Oktober, wie im Telegram-Kanal der Kommission berichtet.

Warum wurden die Initiativgruppen von Gubarevich und Drozdov nicht registriert?

Laut CEC wurde Gubarevichs Initiativgruppe nicht registriert, da die Dokumente per E-Mail verschickt wurden. Dies ist im Wahlgesetz nicht vorgesehen.

Drozdovs Initiativgruppe wurde abgelehnt, da keine Liste der Gruppenmitglieder vorgelegt wurde.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gubarevich und Drozdov bei der CEC-Sitzung nicht erschienen sind.

CEC
Foto: Zentrale Wahlkommission

Wir können über die Leichtfertigkeit der Absichten dieser Bürger sprechen“, zitiert BELTA einen Kommentar von CEC-Sekretärin Elena Baldovskaya.

In Übereinstimmung mit dem Wahlgesetz, erinnerte die KEK, werden Dokumente zur Registrierung einer Initiativgruppe von einer Person eingereicht, die als Präsidentschaftskandidat nominiert werden möchte, oder von ihrem Vertreter auf der Grundlage einer Vollmacht.

Eine Übermittlung der Unterlagen per E-Mail ist nicht möglich. Unterlagen werden bis zum 1. November angenommen.

Autor: Timur Chomitschew Editor für Internetressourcen