Nach dem Volksaberglauben kann es zu Problemen und Krankheiten führen, wenn man einige Dinge eines Verstorbenen zu Hause lässt.
Wir sagen Ihnen, welche Dinge des Verstorbenen laut Schildern nicht zu Hause aufbewahrt werden sollten.
Schilder verbieten es, Dinge zurückzulassen, mit denen der Verstorbene in Berührung gekommen ist: das Bett und die Bettwäsche, auf denen er lag, die Kleidung, die er trug.
Den Schildern zufolge ist es auch verboten, Dinge zu hinterlassen, an denen der Verstorbene sehr hing.
Sie können die Sachen des Verstorbenen nicht sofort wegwerfen; es müssen mindestens drei Tage vergehen.
Darüber hinaus ist es den Schildern zufolge nicht möglich, die Habseligkeiten des Verstorbenen in Wohnräumen aufzubewahren.
Zuvor haben wir Ihnen verraten, bei welchen Dingen für zu Hause Sie auf keinen Fall sparen können.