Leider kommt eine Scheidung nicht so selten vor.
Leider gelingt es nicht allen Ehepaaren, ein Familienglück aufzubauen.
Es kommt vor, dass ein Mann und eine Frau charakterlich unterschiedliche Menschen sind, sodass sie keine gemeinsame Sprache finden und sich für eine Scheidung entscheiden.
Nach dem Ende einer Ehe stellen sich viele Menschen die Frage: „Wohin mit dem Verlobungsring?“
Nach einer Scheidung sollten Sie den Schmuck nicht behalten. Anzeichen zufolge kann das Behalten eines Eherings nach einer Scheidung dazu führen, dass es nicht mehr möglich ist, sein Privatleben wiederherzustellen.
Daher lohnt es sich, den Schmuck zu verkaufen. Oder Sie können es einschmelzen: Das „aktualisierte“ Ding wird, so die landläufige Meinung, keine Gefahr mehr darstellen.
Wenn es sich nicht um eine Scheidung handelt, sondern um den Tod eines der Ehegatten, sollte die Witwe oder der Witwer den Ring nicht verkaufen oder einschmelzen. Es ist besser, den Schmuck als Andenken zu hinterlassen.
Es besteht zwar keine Notwendigkeit, es weiterhin am selben Finger zu tragen wie zuvor. Es empfiehlt sich, die Dekoration auf die andere Hand zu „verschieben“.