Illegale Teilzeitbeschäftigung wurde für einen Minsker Einwohner zum Strafverfahren.
Dem Einwohner von Minsk wurde die illegale Weitergabe von Authentifizierungsdaten vorgeworfen.
Dies teilte der Pressedienst des Untersuchungsausschusses für Minsk mit.
Ein 25-jähriger Einwohner von Minsk war auf der Suche nach einer Teilzeitbeschäftigung in thematischen Messenger-Gruppen und stieß auf eine Anzeige, deren Autor bereit war, eine Bankkarte und die Nummer eines belarussischen Mobilfunkanbieters für Transaktionen mit Kryptowährung zu erwerben.
Nachdem er auf die Anzeige reagiert hatte, eröffnete der Einwohner von Minsk Konten bei zwei Banken, stellte eine SIM-Karte aus und übermittelte dem Arbeitgeber alle Daten, einschließlich seiner Authentifizierungsdaten.
Einige Tage später meldete der Arbeitgeber, dass eine der Karten von der Bank gesperrt wurde – sie vermuteten betrügerische Aktivitäten.
Der junge Mann erklärte sich bereit, zur Bank zu gehen und die Karte zu entsperren. Die Bank teilte dem Mann mit, dass seine Aktivitäten illegal seien und er dringend die Polizei verständigen müsse.
Die Handlungen des Einwohners von Minsk wurden gemäß Artikel 222 Teil 1 des Strafgesetzbuchs qualifiziert (illegale Verbreitung von Authentifizierungsdaten aus Söldnergründen, mit denen Zugang zu Konten erlangt werden kann).
Der junge Mann bekannte seine Schuld und bereute. Derzeit liegt der Fall vor dem Gericht des Bezirks Frunzensky der Hauptstadt.