Die erste Verantwortung von Haustierbesitzern besteht darin, ihre Sicherheit (und natürlich die Sicherheit anderer) zu gewährleisten.
Das bedeutet, dass das selbstständige Gassigehen von Hunden verboten ist.
Egal wo Sie sich befinden – in der Stadt oder außerhalb: Die täglichen Spaziergänge, die Ihr Hund braucht, müssen beaufsichtigt werden.
Besitzer sollten von Natur aus besonders aufmerksam sein. Lassen Sie Ihr Haustier nicht weit in den Wald hineingehen und lassen Sie es auf keinen Fall in einem unbekannten Gebiet von der Leine.
Darüber hinaus kann der Hund den Wunsch verspüren, verschiedene Dinge zu probieren – einige davon können ihm ernsthaft schaden.
Auch scheinbar harmlose Pflanzen sind giftig: Flieder, Narzissen, Pfingstrosen, Maiglöckchen, Lupinen, Callas, Tulpen usw.
Abgesehen davon, dass das Ende des Alleinlaufens eines Hundes möglicherweise nicht das günstigste ist, lohnt es sich, die aktuelle Gesetzgebung zu berücksichtigen (wir sprechen insbesondere von der Klausel zum Selbstlaufen).
Sie können Ihren Hund ohne Aufsicht unbeaufsichtigt auf dem Grundstück spazieren gehen lassen. Stellen Sie zunächst sicher, dass das Tor geschlossen ist, damit der Hund nicht entkommen kann.