Brauchen Sie vor den Neujahrsferien einen freien Tag für etwas Wichtiges?
Wir verraten Ihnen, wie Sie es bekommen.
Laut dem Telegram-Kanal des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz können Sie sich einen Tag frei nehmen (einen Ruhetag ohne Gehaltseinsparung), sofern Sie einen haben.
Für Überstunden und Arbeit an Feiertagen, Wochenenden und Feiertagen wird Freistellung gewährt.
Zweitens können Sie auf eigene Kosten (ohne Bezahlung) oder gegen Bezahlung Urlaub nehmen, sofern die Bezahlung vom Arbeitgeber oder einem Tarifvertrag/einem anderen örtlichen Rechtsakt der Organisation vorgesehen ist.
Dieser Urlaub wird aus familiären, häuslichen und anderen triftigen Gründen auf schriftlichen Antrag des Arbeitnehmers gewährt.
Darüber hinaus können Sie einen Teil Ihres Urlaubs nutzen. Wenn für die Neujahrsfeiertage kein Arbeitsurlaub vorgesehen ist, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer entgegenkommen und einen Teil des Urlaubs gewähren, einschließlich einer Änderung des Urlaubsplans.