Das belarussische Ministerium für Arbeit und Sozialschutz erläuterte, wer in welcher Höhe Beiträge zum Sozialschutzfonds zahlen muss.
Jede Zahlerkategorie hat ihren eigenen „Satz“.
Wie der Pressedienst des Arbeitsministeriums auf Telegram berichtet, zahlen Arbeitgeber 34 % des Gehaltsfonds für erwerbstätige Bürger (28 % für die Rentenversicherung, 6 % für die Sozialversicherung).
Erwerbstätige Bürger zahlen 1 % ihres Gehalts für die Rentenversicherung.
Einzelunternehmer, Notare und Rechtsanwälte zahlen 35 % des Einkommens (29 % für die Rentenversicherung, 6 % für die Sozialversicherung).
Berufseinkommensteuerzahler zahlen 60 % des NAP-Betrags für die Rentenversicherung.
Personen, die eine selbständige berufliche Tätigkeit ausüben und gegen Zahlung einer einmaligen Steuer/Handwerksabgabe/Gebühr für Dienstleistungen im Bereich des Agrarökotourismus einen Beitrag von 29 % zur Rentenversicherung leisten.
Zur Information
Das Ministerium für Arbeit und Sozialschutz der Republik Belarus ist eine republikanische Regierungsbehörde, die Richtlinien in den Bereichen Arbeit und Arbeitsschutz, Beschäftigung, Sozialschutz und demografische Sicherheit umsetzt.