Welche Veränderungen erwarten die Weißrussen ab dem 1. Oktober 2024: werden viele betreffen

22.09.2024 21:35

Der Monat Oktober steht vor der Tür. Er wird nicht mit leeren Händen zu den Weißrussen kommen – er wird eine Reihe von Neuerungen mitbringen.

Nach den neuen Regeln müssen beispielsweise Einzelunternehmer, Handwerker und Selbstständige arbeiten.

Rentner erhalten eine Erhöhung der entsprechenden Zahlungen, die Änderungen wirken sich auch auf ERIP aus und die MTPL-Richtlinie wird legalisiert.

Das ist noch nicht alles. Im Folgenden werden wir über die wichtigsten Neuerungen im Oktober sprechen.

Pension

Es wird erwartet, dass sie im nächsten Monat um durchschnittlich 5 % steigen werden.

Stadt
Foto: © Belnowosti

Dies gilt im Übrigen für alle Arten von Arbeitsrenten – für das Alter, für die Dienstzeit, für die Invalidität, für den Verlust des Ernährers.

Zuvor wurden die Renten im Land am 1. Februar erhöht – um 10 %.

Nach Angaben des Arbeitsministeriums wird die durchschnittliche Rente im Oktober 852 Rubel betragen. Die jährliche Erhöhung beträgt 115 Rubel.

ERIP

Ab dem 1. Oktober müssen Sie sich nach neuen Regeln in Ihr persönliches Konto des Zahlungssystems einloggen.

Anstatt der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Dauer von 5 Jahren zuzustimmen, müssen Sie nun mit dem Unternehmen eine Vereinbarung über die Nutzung Ihres persönlichen Kontos für die Dauer von 3 Jahren abschließen.

Der Vertragsabschluss kann online durch Ankreuzen eines speziellen Feldes im persönlichen Konto erfolgen.

IP

Ab dem 1. Oktober gelten für Einzelunternehmer neue Listen erlaubter Tätigkeiten.

Insgesamt umfasste die aktualisierte Liste 127 Arten von Wirtschaftstätigkeiten in 16 Abschnitten des Nationalen Tätigkeitsklassifikators und 9 lizenzierte Arten von Tätigkeiten.

Einzelunternehmer können sich insbesondere mit der Wartung und Reparatur von Autos, Catering-Dienstleistungen und der Vermietung von Immobilien (eigene und gemietete) befassen.

Sie können auch bestimmte Arten von Aktivitäten in den Bereichen Bauwesen, Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, Information und Kommunikation, Kreativität, Sport, Unterhaltung usw. ausüben.

Dementsprechend ist es ab dem 1. Oktober nicht mehr möglich, Einzelunternehmer für Tätigkeitsarten zu registrieren, die nicht in der Regierungsliste aufgeführt sind.

Einzelunternehmer, die nicht in die Liste aufgenommen wurden, müssen sich bis zum 31. Dezember des nächsten Jahres erneut als gewerbliche Organisation registrieren lassen.

Selbstständig

Ab dem 1. Oktober gilt eine neue Liste der Tätigkeiten, die als selbstständige berufliche Tätigkeiten ausgeübt werden dürfen.

Es enthält 87 Stellen. Selbstständige müssen eine einmalige Steuer bzw. Berufseinkommenssteuer zahlen.

Väterchen Frost, das Schneewittchen, Toastmeister, Tänzer und Musiker, die bei Jubiläen, Hochzeiten und anderen besonderen Anlässen auftreten, wurden von der Liste ausgeschlossen.

Um die entsprechenden Aktivitäten fortzusetzen, muss sich diese Kategorie von Bürgern als Einzelunternehmer registrieren lassen.

Handwerker

Ab dem 1. Oktober kann dies nur noch derjenige werden, der eine Tätigkeit ausübt, die im entsprechenden Tätigkeitsverzeichnis aufgeführt ist.

Zuvor gab es etwa 30 Stellen. Nur noch fünf übrig.

Darüber hinaus müssen Handwerker Versicherungsbeiträge an den Haushalt der Sozialversicherungskasse zahlen.

Die Höhe der Abzüge beträgt 29 % des selbst festgelegten Einkommens, jedoch nicht weniger als den Mindestlohn. Das heißt, mindestens 181 Rubel 54 Kopeken monatlich.

„Belarusbank“

Die größte staatliche Bank des Landes wird ab dem 1. Oktober für eine Reihe von Transaktionen mit ihren Plastikkarten höhere Gebühren erheben.

Für die Änderung Ihres PIN-Codes an Geldautomaten und Informationskiosken der Belarusbank werden Ihnen beispielsweise 4 Rubel berechnet.

Um eine Transaktionsabrechnung inklusive Online-Banking zu erhalten, müssen Sie 60 Kopeken bezahlen.

Die Anzeige des Kontostands an Geldautomaten oder Informationskiosken in Geräten der Belagroprombank kostet 60 Kopeken, bei gebietsansässigen Banken 2 Rubel und 50 Kopeken, bei gebietsfremden Banken 3 Rubel.

OSAGO

Ab dem 1. Oktober 2024 wird die russische Kfz-Versicherung OSAGO in Weißrussland legalisiert.

Wie berichtet, müssen Autobesitzer keine zusätzliche Versicherung bezahlen.

Autor: Pavel Gospodarik Editor für Internetressourcen

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  1. Pension
  2. ERIP
  3. IP
  4. Selbstständig
  5. Handwerker
  6. „Belarusbank“
  7. OSAGO