Was wird sich in Weißrussland für Arbeitslose ändern?

25.09.2024 21:50

Am 25. September verabschiedete das Oberhaus des belarussischen Parlaments einen Gesetzentwurf zu Beschäftigungsfragen.

Das Ministerium für Arbeit und Sozialschutz sprach über wichtige Neuerungen.

Was ändert sich für Arbeitslose?

Erstens verändert sich der Ansatz zur Ausbildung von Arbeitslosen. Sie werden auf Wunsch des Arbeitgebers geschult.

Die Ausbildungsmöglichkeiten wurden erweitert: Für Bürger, die ein behindertes minderjähriges Kind betreuen, ist die Ausbildung kostenlos.

Die Arbeitslosenmeldung wird nicht nur am Meldeort, sondern auch am Aufenthaltsort möglich sein. Dies kann auch über die elektronische Anmeldung beim Arbeitsamt erfolgen.

Ministerium für Arbeit
Foto: © Belnowosti

Die Bezugsfrist für Arbeitslosengeld wird von 6 auf 3 Monate verkürzt. Diese Regelung gilt nicht für Bürger, die in Gebieten mit angespannter Arbeitsmarktsituation leben und denen noch fünf oder weniger Jahre bis zur Rente verbleiben.

Auch die Meldefrist beim Arbeitsamt wird verkürzt – von 18 auf 12 Monate.

Die Liste der Kategorien von Arbeitslosen, denen aufgrund ihrer Reservierung die Möglichkeit gegeben wird, eine Beschäftigung zu finden, wird immer länger.

Arbeitgeber sind verpflichtet, Stellenangebote nur in elektronischer Form an die All-Republican Vacancy Bank zu übermitteln (mit Ausnahme von Arbeitgebern mit nicht mehr als 5 Arbeitnehmern).

Es ist verboten, Informationen über offene Stellen auf kommerziellen Online-Ressourcen zu veröffentlichen, die nicht bei der All-Republican Bank registriert sind.

Gleichzeitig können Arbeitgeber der Allrepublikanischen Bank Informationen über den aktuellen und zukünftigen Bedarf an Arbeitnehmern übermitteln.

Darüber hinaus wird die Einrichtung von Quoten für Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung eingeführt.

Autor: Timur Chomitschew Editor für Internetressourcen