Die Höhe der künftigen Rente hängt von der Dauer der Berufstätigkeit und der Versicherungserfahrung ab.
Der Pressedienst des belarussischen Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz erinnerte per Telegram daran.
Anspruch auf eine Arbeitsrente haben Bürgerinnen und Bürger, die das Rentenalter (63 Jahre für Männer und 58 Jahre für Frauen) erreicht haben und über mindestens 20 Jahre Versicherungserfahrung verfügen (ab 1. Januar des Folgejahres).
Ein Monat Versicherungserfahrung entspricht einem Monat Arbeit/selbständiger Tätigkeit, für die Beiträge an die Sozialversicherungskasse mindestens in Höhe des Mindestlohns (MW) gezahlt wurden.
Beträgt das Einkommen, aus dem Beiträge gezahlt werden, beispielsweise die Hälfte des Mindestlohns, beträgt die Versicherungsdauer einen halben Monat.
Wenn also Ihr Arbeitgeber oder Sie selbst als unternehmerisch tätige Einzelperson keine Beiträge zum Mindestlohn gezahlt haben, haben Sie keinen Monat Versicherungserfahrung gesammelt.
Informationen über die seit 2003 gesammelten Versicherungserfahrungen erhalten Sie beim Gebietsamt des Bundessozialversicherungsdienstes oder über die mobile Anwendung des Bundessozialversicherungsdienstes.
Zur Information
Bei der Rente handelt es sich um regelmäßige Barzahlungen an Personen, die das Rentenalter erreicht haben, arbeitsunfähig sind, einen Ernährer verloren haben oder im Zusammenhang mit einer langfristigen beruflichen Tätigkeit stehen und es einer Person ermöglichen, sowohl körperlich als auch geistig voll zu leben.