Der Arbeitsurlaubsplan wird für das Kalenderjahr und spätestens am 5. Januar erstellt.
Der Pressedienst des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz erinnerte per Telegram daran.
Wie oben erwähnt, wird der Urlaubsplan spätestens am 5. Januar erstellt.
Eine andere Frist kann durch einen Tarifvertrag/eine Vereinbarung festgelegt oder zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft vereinbart werden.
In kleinen Organisationen kann ein Urlaubsplan für das gesamte Team auf einmal erstellt werden.
In Organisationen mit komplexer Struktur empfiehlt es sich, Zeitpläne für Struktureinheiten zu erstellen und diese dann zu einem Gesamtplan zusammenzufassen.
Bei der Erstellung des Zeitplans wird die Meinung des Mitarbeiters berücksichtigt, sofern dies nicht die Ausübung des Urlaubsanspruchs anderer Mitarbeiter und die normale Tätigkeit der Organisation beeinträchtigt.
Bei der Planung der Urlaubsabfolge ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Wünsche der Arbeitnehmer zu berücksichtigen, denen Urlaub im Sommer bzw. zu anderen für sie passenden Zeiten sowie für einen bestimmten Zeitraum gewährt wird.
Der Urlaubsplan wird vom Vorgesetzten genehmigt und allen Mitarbeitern mitgeteilt.
Der Urlaubsplan wird mit der Gewerkschaft vereinbart, sofern er im Tarifvertrag festgelegt ist.