Steuervorteile, Abgabe von Erklärungen in elektronischer Form: Das Finanzministerium sprach über Neuerungen

13.11.2024 21:01

Das belarussische Ministerium für Steuern und Abgaben erläuterte die Änderungen in Bezug auf Steuervorteile und die Art und Weise der Abgabe von Steuererklärungen.

Dieses Thema wurde von Svetlana Eskova, stellvertretende Leiterin des Ministeriums für Steuern und Abgaben, bei einem Treffen des United Directors Club hervorgehoben.

Ihre Aussage wird von BelTA zitiert.

Was hat das Finanzministerium zu Steuervorteilen und der Abgabe von Steuererklärungen gesagt?

Wie Eskova sagte, verfolgt das Ministerium für Steuern und Abgaben eine Politik, die auf die Ferninteraktion mit den Zahlern abzielt; sie werden schrittweise auf die Bereitstellung von Erklärungen in elektronischer Form umgestellt.

Es verbleibt ein kleiner Kreis von Zahlern, die Erklärungen schriftlich abgeben können.

Ministerium für Notsituationen
Foto: © Belnowosti

Wir sprechen von gemeinnützigen Organisationen, die keine unternehmerische Tätigkeit ausüben. Sie müssen Auskunft über das Einkommen des Einzelnen, aufgelaufene Steuern und Leistungen geben.

Der diesen Organisationen gewährte Anpassungszeitraum wird bis 2026 dauern. Ab 2026 müssen NPOs eine elektronische digitale Signatur (EDS) erhalten und Informationen elektronisch übermitteln.

In Bezug auf Steuervorteile wies Eskova darauf hin, dass das Steuerministerium und das Finanzministerium jedes Jahr eine Bestandsaufnahme dieser Vorteile durchführen und untersuchen, welche davon nicht nachgefragt oder unwirksam sind.

Ab dem nächsten Jahr entfällt der Mehrwertsteuervorteil für den Import von Rohstoffen zur Herstellung von Glas- und Kristallprodukten, hochwertigem Tischgeschirr und künstlerischen Produkten.

Dies ist ein nicht in Anspruch genommener Vorteil, der für uns nicht relevant ist“, erklärte der stellvertretende Minister.

Gleichzeitig wird der Einkommensteuervorteil für Organisationen ausgeweitet, die die Arbeitskraft behinderter Menschen beschäftigen (in Bezug auf Gewinne aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien).

Für öffentliche Behindertenverbände, ihre einheitlichen Unternehmen und Institutionen werden die Vergünstigungen bei der Grundsteuer und der Pacht für staatliche Grundstücke ausgeweitet.

Der stellvertretende Minister erinnerte auch daran, dass das Dekret Nr. 80 vom 28. März 2023 über das Verfahren zur Besteuerung von Transaktionen mit Token in diesem Jahr ausläuft.

Um die im Dekret vorgesehenen Präferenzen zu wahren, werden seine Bestimmungen in die Abgabenordnung übertragen.

Globale Neuerungen sind nicht zu erwarten, die Abgabenordnung wird lediglich um Bestimmungen für den Betrieb mit Token ergänzt.

Zahler, die solche Transaktionen durchführen, können nach wie vor das vereinfachte Steuersystem (STS) nicht nutzen.

Es wird auch nicht möglich sein, eine einheitliche Steuer auf landwirtschaftliche Erzeuger anzuwenden.

Darüber hinaus wird derzeit die Frage einer Erhöhung des Einnahmenkriteriums für die Anwendung des vereinfachten Steuersystems geprüft.

Gleichzeitig wurden eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit Kontrollaktivitäten bereits in der Abgabenordnung berücksichtigt. Insbesondere ist die Anwendung des vereinfachten Steuersystems für Organisationen, die im Rahmen des Umstrukturierungsprozesses entstanden sind, eingeschränkt.

Autor: Timur Chomitschew Editor für Internetressourcen