Sie können im Wald oder Park grillen, allerdings nur an bestimmten Orten.
Auch die Brandschutzvorschriften müssen eingehalten werden.
BELTA+ meldet dies.
In den Parks kann Schaschlik an speziell ausgestatteten Orten gegrillt werden. In der Regel gibt es eine Reihe von Waldmöbeln (einen Pavillon, eine Bank, eine Urne).
Was den Wald betrifft, können Sie dort grillen, sofern kein Besuchs- und Feuerverbot besteht.
Das Feuer sollte entfernt von Bäumen auf einer Fläche liegen, die von einem Erdstreifen begrenzt wird, der bis zur Mineralschicht freigelegt wurde. Die Streifenbreite muss mindestens 0,25 Meter betragen.
In Nadelwäldern, an Orten mit vertrocknetem Gras und auf Torfböden ist das Feuermachen verboten.
Die Nichteinhaltung der Brandschutzvorschriften zieht eine verwaltungsrechtliche und in einigen Fällen strafrechtliche Haftung nach sich.
Das Anzünden von Feuer an einem verbotenen Ort wird mit einer Geldstrafe von bis zu 12 BV geahndet.
Wenn ein Verstoß gegen die Brandschutzvorschriften zu einem Brand und zur Zerstörung (Beschädigung) fremden Eigentums führt, beträgt die Geldstrafe 5 bis 30 BV.