Ist es möglich, einen Teil des Urlaubs auf das nächste Jahr zu übertragen und dafür eine Entschädigung zu erhalten, teilte das Arbeitsministerium mit

10.12.2024 17:31

Für nicht in Anspruch genommenen Arbeitsurlaub ist eine finanzielle Entschädigung fällig.

Der Pressedienst des belarussischen Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz erinnerte per Telegram daran.

Was tun, wenn ein Teil Ihres Urlaubs ungenutzt bleibt?

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer jedes Jahr während seines Arbeitsjahres vollen Urlaub zu gewähren und der Arbeitnehmer ist verpflichtet, diesen zu nutzen.

Im laufenden Arbeitsjahr ist eine Verschiebung/Verlängerung des Arbeitsurlaubs in folgenden Fällen zulässig: vorübergehende Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers; Einbeziehung eines Arbeitnehmers in die Erfüllung staatlicher Aufgaben mit Anspruch auf Freistellung von der Arbeit; der Beginn des Mutterschaftsurlaubs; Zusammentreffen von Arbeitsurlaub und Urlaub im Zusammenhang mit der Erlangung einer Ausbildung (wenn der Urlaub im Zusammenhang mit der Erlangung einer Ausbildung vor dem Arbeitsurlaub oder während des Arbeitsurlaubs nach Erhalt eines Anrufs der Bildungseinrichtung gewährt wurde); nicht pünktliche Lohnzahlung im Urlaub; mit Zustimmung der Parteien und in anderen gesetzlich/kollektivvertraglich vorgesehenen Fällen.

Ein Teil des Arbeitsurlaubs kann auf das nächste Arbeitsjahr übertragen werden, wenn der Arbeitnehmer aus dem Urlaub zurückgerufen wird und in Ausnahmefällen aufgrund von Produktionserfordernissen.

Geld
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In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer bis zum Ende des laufenden Arbeitsjahres Arbeitsurlaub zu gewähren und der Arbeitnehmer muss mindestens 14 Kalendertage Urlaub nehmen.

Eine Geldentschädigung kann nach Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Teil des Urlaubs (Haupt- und Zusatzurlaub) ersetzen, der 21 Kalendertage überschreitet.

Außerdem wird bei Rückruf aus dem Urlaub, sofern mindestens 14 Kalendertage im laufenden Arbeitsjahr in Anspruch genommen wurden, und bei Entlassung eine finanzielle Urlaubsentschädigung gezahlt.

Nicht durch eine Geldentschädigung ersetzt werden können: im Voraus gewährter Urlaub; Urlaub für minderjährige Arbeitnehmer, Behinderte und schwangere Frauen; Urlaub zur Arbeit in Bereichen mit radioaktiver Kontamination; zusätzlicher Urlaub wegen der besonderen Art der Arbeit und für Arbeiten unter schädlichen/gefährlichen Arbeitsbedingungen.

Es ist verboten, minderjährigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmern, die aufgrund der besonderen Art der Arbeit und der Arbeit unter schädlichen/gefährlichen Arbeitsbedingungen Anspruch auf zusätzlichen Urlaub haben, die Gewährung von Urlaub bzw. Rückruf vom Urlaub zu verweigern.

Autor: Timur Chomitschew Editor für Internetressourcen