In Weißrussland wurden die Standardformen der Klassenzeitschriften aktualisiert. Jetzt wird es Informationen darüber enthalten, wo die Eltern der Schüler arbeiten.
Die entsprechende Neuerung wurde durch das Dekret des Bildungsministeriums Nr. 166 vom 21. November dieses Jahres genehmigt.
Das Dokument wurde offiziell auf dem juristischen Internetportal der Republik veröffentlicht .
Wie aus dem Ministerbeschluss hervorgeht, betreffen die Änderungen die Form der Klassenzeitschriften für die erste bis vierte (fünfte) und für die fünfte (sechste) bis elfte (zwölfte) Klasse.
Eine der Neuerungen besteht darin, dass anstelle des Begriffs „gesetzliche Vertreter des Schülers“ die Formulierung „Eltern des Schülers“ verwendet wird.
Die zweite Neuerung besteht darin, dass in den Klassenbüchern künftig Angaben zur Art der Tätigkeit und zum Arbeitsort der Eltern der Schülerinnen und Schüler enthalten sein werden.
Der Beschluss des Bildungsministeriums tritt am 1. September nächsten Jahres in Kraft.