Das Repräsentantenhaus der Nationalversammlung von Belarus hat in zweiter Lesung einen Gesetzentwurf zur Änderung der Abgabenordnung angenommen.
Natalya Kuleshova, Mitglied des Post-Ausschusses des Repräsentantenhauses für Haushalt und Finanzen, sprach über die Neuerungen des Gesetzentwurfs.
Ihre Aussage wird von BelTA zitiert.
Das Unterhaus des Parlaments hat diesen Gesetzentwurf am 31. Oktober in erster Lesung angenommen.
Das Dokument enthält systematische Maßnahmen zur Verbesserung der Steuergesetzgebung unter Berücksichtigung der Praxis ihrer Anwendung, zur Optimierung der Höhe der Steuerbelastung und zur Vereinfachung des Verfahrens zur Berechnung und Zahlung bestimmter Steuern.
Laut Kuleshova betreffen die Änderungen fast alle Steuern und Sondersteuerregelungen.
Bei der Finalisierung des Gesetzentwurfs für die zweite Lesung wurden die Wünsche und Vorschläge der Wirtschaft berücksichtigt.
Sie spiegeln sich in den Vorteilen bei der Berechnung der Mehrwertsteuer und der Anpassung der Einnahmenkriterien im vereinfachten Steuersystem wider.
Der Einkommensteuersatz von 25 Prozent für Mobilfunkbetreiber und an Mikrokredite beteiligte Organisationen/Mikroorganisationen gilt weiterhin.
Darüber hinaus wurde die Abgabenordnung um einen gesonderten Artikel zur Besteuerung von Transaktionen mit Token ergänzt. Wenn die Operation durch HTP-Bewohner durchgeführt wird, ist keine Einkommensteuer zu zahlen.