In Weißrussland wurden sehr „bissige“ Geldstrafen eingeführt, um die Aktivitäten der Weihnachtsbaumwilderer zu unterdrücken.
In manchen Fällen kann man für eine illegal gefällte Neujahrsschönheit 12.000 Rubel ausgeben.
Belta berichtet dies unter Berufung auf Vertreter des Minsker Staatlichen Industrieforstverbandes.
Sie berichteten auch, dass derzeit über 300 Foto- und Videokameras in den Waldgebieten der Minsker Region im Einsatz seien, in denen junge Nadelbäume wachsen.
Wer also gerne einen Weihnachtsbaum aus dem Wald schnappt, muss ernsthaft darüber nachdenken, ob es sich lohnt, das zu tun und dabei von der Kamera gefilmt zu werden.
Bis zum 7. Januar arbeitet die Forstverwaltung der Hauptstadtregion übrigens im erweiterten Modus.
Experten stellen sicher, dass im Zusammenhang mit Neujahrsbäumen keine illegalen Handlungen begangen werden.
Mobile Gruppen arbeiten am häufigsten in Gebieten, in denen junge Nadelbäume wachsen.
Es werden Razzien durchgeführt, Waldschutzposten sind an Waldausgängen entlang von Autobahnen und in der Nähe von besiedelten Gebieten im Einsatz.
Ganz zu schweigen von den oben genannten über 300 Kameras.
Die Minsker Staatliche Forst- und Forstbehörde teilte den Weißrussen mit, welche Folgen das illegale Fällen von Bäumen, insbesondere Fichten, für sie haben könnte.
Es drohen hohe Bußgelder:
– individuell – von 5 bis 30 Grundeinheiten (derzeit beträgt 1 Grundeinheit 40 Rubel, d. h. von 200 bis 1.200 Rubel; ab dem 1. Januar wird die Grundeinheit auf 42 Rubel erhöht);
– Einzelunternehmer – von 20 bis 200 Basis (von 800 bis 8.000 Rubel);
– juristische Person – von 50 bis 300 Basis (von 2.000 bis 12.000 Rubel).
Das alles gilt für den Holzeinschlag in Umwelt-, Erholungs- und Schutzwäldern.
Wenn Sie Produktionswälder abholzen, fallen folgende Bußgelder an:
– individuell – bis zu 20 Grundkosten (bis zu 800 Rubel);
– Einzelunternehmer – von 10 bis 100 Basis (von 400 bis 4.000 Rubel);
– juristische Person – von 20 bis 200 Basis (von 800 bis 8.000 Rubel).
Darüber hinaus muss der Täter für den entstandenen Schaden in Höhe der Kosten des entnommenen Baumes aufkommen.