Die Weißrussen wurden an die Regeln für das Gehen mit Hunden erinnert: Für diese kann eine Geldstrafe von 600 Rubel verhängt werden

25.09.2024 21:27

Verstöße gegen die Regeln für die Haltung und das Ausführen von Haustieren ziehen eine Verwaltungshaftung nach sich.

Der Pressedienst der Abteilung für innere Angelegenheiten des Regionalexekutivkomitees Brest erinnert uns im Telegram daran.

Was Tierbesitzer wissen müssen

Das Verfahren und die Bedingungen für die Haltung von Haustieren in Wohnräumen werden durch die Regierungsverordnung Nr. 834 vom 06.04.2001 festgelegt.

Tierhalter sind verpflichtet, die Hygiene- und Veterinärnormen und -vorschriften für ihre Haltung strikt einzuhalten, um zu verhindern, dass ihre Haustiere öffentliche Plätze (Eingangsbereich, Aufenthaltsbereich) verunreinigen, und um die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten.

Das Führen von Hunden in den örtlichen Gebieten sei strengstens verboten, teilte das Innenministerium mit.

Hund
Foto: © Belnowosti

Die Wandergebiete werden von den örtlichen Exekutiv- und Verwaltungsbehörden festgelegt.

Der Hund muss an der kurzen Leine und mit Maulkorb aus der Wohnung geführt werden (ausgenommen sind Welpen unter 3 Monaten und Zierhunde mit einer Widerristhöhe von weniger als 25 cm, die ohne Leine mitgeführt werden dürfen). Schnauze).

Nur Erwachsene dürfen mit Hunden potenziell gefährlicher Rassen Gassi gehen.

Ein Verstoß gegen das Verfahren zum Halten und Gassigehen von Haustieren zieht eine Verwaltungshaftung in Form einer Geldstrafe von 1 bis 15 BV (von 40 bis 600 Rubel) nach sich.

Wenn der Verstoß zu einer Schädigung der menschlichen Gesundheit oder des Eigentums geführt hat, beträgt die Geldstrafe 10 bis 30 BV. Ihnen kann auch Zivildienst oder Verwaltungshaft zugewiesen werden.

Autor: Timur Chomitschew Editor für Internetressourcen