Das Staatliche Zollkomitee von Belarus teilte seinen Landsleuten mit, ob es möglich sei, Pyrotechnik aus dem Ausland für den persönlichen Gebrauch mitzubringen.
Die entsprechenden Produkte (Böller, Feuerwerkskörper) dürfen von Privatpersonen aus dem Ausland zu diesem Zweck nicht nach Weißrussland importiert werden.
Erläuterungen finden Sie im offiziellen Telegrammkanal der Abteilung.
Bitte beachten Sie: Pyrotechnik ist nun, wie einige andere Güter auch, im Register der Güter enthalten, die nicht als Güter für den persönlichen Gebrauch gelten.
Seit dem 6. Oktober ergänzen sie die entsprechende Liste, die durch den Beschluss des JAC-Rates genehmigt wurde.
Außer Pyrotechnik dürfen Privatpersonen keine Karussells, Schaukeln, Schneiderpuppen, Haushaltsgeräte (in zerlegter Form), Sprengstoffe und brennbare Stoffe sowie Waren, die in Schönheitssalons, Spa-Zentren und Friseursalons verwendet werden, einführen.
Es gibt jedoch auch Produkte, die mittlerweile in die Kategorie „persönlicher Gebrauch“ fallen.
Dabei handelt es sich um einige Maschinen, Mechanismen und Geräte, „die von den Bürgern im Leben genutzt werden“.
Insbesondere eine Schneefräse, ein Rasenmäher, ein Gartenhäcksler, eine Schleifmaschine usw.
Zur Information
Ein pyrotechnisches Produkt ist ein Produkt, das dazu bestimmt ist, durch Verbrennen (Explodieren) einer pyrotechnischen Zusammensetzung den gewünschten Effekt zu erzielen.