Die Abteilung für staatliche Arbeitsinspektion des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz hat ein für viele Weißrussen wichtiges Problem festgestellt.
Die Experten wurden gefragt: Ist es möglich, den Arbeitstag 3. Januar 2025 (Freitag) zu verschieben, um eine Woche Ruhe zu haben?
Das heißt, bei einer solchen Gelegenheit gäbe es eine ganze Woche Urlaub – vom 1. bis einschließlich 7. Januar.
Die Frage war: Hat der Arbeitgeber das Recht, den Arbeitstag von Freitag, dem 3. Januar, auf Samstag, den 18. Januar, oder andere arbeitsfreie Tage im Herbst auf den Samstag zu verschieben?
Der Pressedienst des Ministeriums gab in seinem offiziellen Telegrammkanal folgende Antwort: Nein, ein solches Recht hat der Arbeitgeber in diesem Fall nicht.
Es wird erklärt: Gemäß Artikel 136 Teil 6 des Arbeitsgesetzbuchs der Republik Belarus kann die Regierung im Einvernehmen mit dem Präsidenten bestimmte Arbeitstage auf Wochenenden verschieben, die auf einen Samstag fallen.
Die Regierung gewährt einigen Organisationen auch das Recht, je nach den Besonderheiten ihrer Arbeit Arbeitstage auf Samstagswochenenden zu verschieben.
Durch den Beschluss des Ministerrats „Über die Verschiebung der Arbeitstage im Jahr 2025“ wurden folgende Arbeitstage verschoben:
– von Montag, 6. Januar bis Samstag, 11. Januar;
– von Montag, 28. April bis Samstag, 26. April;
– von Freitag, 4. Juli bis Samstag, 12. Juli;
– von Freitag, 26. Dezember bis Samstag, 20. Dezember.
Den oben genannten Organisationen wird das Recht eingeräumt, diese Werktage auf andere Wochenenden zu verlegen, die auf einen Samstag fallen.
Die Verlegung der Arbeit vom 3. Januar auf den 18. Januar oder an anderen Samstagswochenenden ist in der Regierungsverordnung nicht vorgesehen.
Demnach hat der Arbeitgeber keinen Grund für eine solche Versetzung“, schloss das Ministerium.
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Ein freier Tag ist ein arbeitsfreier Tag, Freizeit.