Für Weißrussen wurde eine Steuerinnovation eingeführt. Es geht um die Durchführung bestimmter Verwaltungsverfahren.
Wenn sich also eine Person persönlich an das Finanzamt wendet, wird ein Antrag für die gleichen Verfahren von nun an von einem Mitarbeiter der Steuerbehörde ausgefüllt, bei der sich die Person beworben hat.
Der Pressedienst des Ministeriums für Steuern und Abgaben hat genau angegeben, welche Verfahren jetzt von einem Steuerbeamten durchgeführt werden.
Dies ist möglich, wenn es um Aufrechnung, Rückerstattung von Steuern, Gebühren (Zöllen) und Strafen geht.
Ein ähnlicher Ansatz wird verwendet, um die Ausstellung einer Bescheinigung über die Zahlung der Einkommensteuer, Grundsteuer und Immobiliensteuer in Bezug auf den veräußerten Immobiliengegenstand zu formalisieren.
Im letzteren Fall handelt es sich um die Veräußerung von Eigentum eines belarussischen Staatsbürgers mit ständigem Wohnsitz im Ausland, eines Ausländers oder Staatenlosen.
Der Arbeitnehmer stellt außerdem eine Bescheinigung über den ständigen Wohnsitz einer natürlichen Person in Weißrussland während des Steuerzeitraums aus (um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden).
Gleiches gilt für die Erstellung eines Auszugs aus den Buchhaltungsdaten der Finanzverwaltung über die berechneten und gezahlten Beträge an Steuern, Gebühren (Zöllen) und Strafen.
Das Steuerministerium nannte folgendes Beispiel: Wenn ein Bürger einen Auszug über die von ihm gezahlten Steuern benötigt, kann er sich unabhängig von seinem Wohnort an jede Steuerbehörde wenden.
Anschließend legen Sie einen Ausweis vor und informieren den Finanzbeamten über die Notwendigkeit, einen Auszug zu erhalten, sowie über den Zeitraum, für den die Daten im Auszug benötigt werden.
Nach Prüfung des Ausweises füllt der Finanzbeamte selbstständig am Computer ein Antragsformular aus, in dem er alle notwendigen Angaben enthält.
Er druckt den ausgefüllten Antrag aus und übergibt ihn der Person zur Überprüfung der im Antrag gemachten Angaben und zur Anbringung einer handschriftlichen Unterschrift.
Der Mitarbeiter nimmt den unterschriebenen Antrag für die weitere Arbeit an.
Wenn Sie für die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens, beispielsweise für die Erstattung staatlicher Abgaben, Unterlagen beifügen müssen, sollten diese dem Arbeitnehmer ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.
Dieser trägt die relevanten Informationen in den Antrag ein und fügt dem vom Bürger unterzeichneten Antrag Unterlagen bei.