Das Arbeitsministerium äußerte sich zur Erhöhung des Mindestlohns ab dem 1. Januar

11.12.2024 16:30

Am 11. Dezember verabschiedete der belarussische Ministerrat einen Beschluss zur Erhöhung des Mindestlohns.

Ab dem 1. Januar nächsten Jahres wird es auf 726 Rubel steigen.

Im Vergleich zum Januar dieses Jahres sei der Mindestlohn um 100 Rubel oder fast 16 % gestiegen, schreibt der Telegram-Kanal des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz.

Wie wird der Mindestlohn angewendet?

Wie das Innenministerium mitteilte, sind Arbeitgeber verpflichtet, den Mindestlohn als unterste Lohngrenze heranzuziehen.

Dieser Sozialstandard wird in Organisationen unabhängig von der Art der Wirtschaftstätigkeit/Eigentumsform angewendet, einschließlich Einzelunternehmern, Eigentümergemeinschaften und in Bezug auf Arbeitnehmer, die im Rahmen von Arbeitsverträgen arbeiten.

Foto: © Belnowosti

Der Mindestlohn wird allen Arbeitnehmern bei der Ausübung der ihnen übertragenen Aufgaben garantiert und unter Berücksichtigung der geleisteten Arbeitsstunden berechnet.

Durch einen Tarifvertrag/eine Tarifvereinbarung kann ein höherer monatlicher Mindestlohn festgelegt werden.

Autor: Timur Chomitschew Editor für Internetressourcen