Etwa 10.000 Rentner werden an einem Zusatzeinkommen interessiert sein, nachdem die Beschränkungen der Rentenhöhe für erwerbstätige Rentner ab dem 1. Januar nächsten Jahres aufgehoben werden.
Dies erklärte der stellvertretende belarussische Minister für Arbeit und Sozialschutz Valery Kovalkov am 31. Oktober auf einer Pressekonferenz zu Innovationen in der Altersvorsorge und der Ausweitung des Familienkapitalprogramms.
Seine Aussage wird von BelTA zitiert.
Diese Einschränkung wurde durch das am 29. Oktober unterzeichnete Dekret des Staatsoberhauptes „Über soziale Unterstützung“ aufgehoben.
Wie Kovalkov sagte, richten sich die im Dekret vorgesehenen Neuerungen in erster Linie an erwerbstätige Rentner und Bürger im Vorruhestandsalter, die ein Dokumentenpaket für die Beantragung einer Rente vorbereiten.
Wir gehen davon aus, dass nach Aufhebung der Beschränkungen etwa 10.000 Rentner an einem Zusatzeinkommen interessiert sein werden“, sagte der stellvertretende Minister.
Ihm zufolge erhält nun ein erwerbstätiger Rentner, der nicht in der landwirtschaftlichen Produktion tätig ist, eine Rente mit einer Grenze von einem individuellen Einkommenskoeffizienten (IER) von 1,3.
Für Rentner, deren ICI höher als 1,3 ist, ist die Erwerbstätigkeit mit einer Begrenzung der Rentenhöhe verbunden. Das Limit ist individuell und kann bis zu 500 Rubel betragen.
Im Land gibt es etwa 446.000 erwerbstätige Rentner. 110.000 Rentner erhalten eine begrenzte Rente. Sie alle erhalten ab dem 1. Januar eine volle Rente.
Der stellvertretende Leiter des Arbeitsministeriums stellte fest, dass dies das Einkommensniveau der Rentner erhöhen und zur Lösung von Personalproblemen beitragen werde.
Wie der stellvertretende Minister erklärte, wird die Aufhebung der Beschränkung ein zusätzlicher Anreiz für Rentner sein, die arbeiten möchten, sie halten dies jedoch aufgrund der Beschränkung für wirtschaftlich undurchführbar.
Außerdem werde diese Neuerung, fügte Kovalkov hinzu, dazu beitragen, Rentner, die bereits auf dem Arbeitsmarkt arbeiten, zu halten: Sie hätten keinen weiteren Grund, aus dem Unternehmen auszuscheiden.