Arbeitsministerium: Es wird möglich sein, Familienkapital vorzeitig für den Bau von Gewerbewohnungen zu nutzen

30.10.2024 17:25

Es wird möglich sein, Familienkapital vorzeitig einzusetzen, auch für den Bau von Gewerbewohnungen.

Dies berichtete Swetlana Koval, stellvertretende Leiterin der Abteilung Bevölkerungs-, Geschlechter- und Familienpolitik des belarussischen Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz.

Ihre Aussage wird von BelTA zitiert.

Was das Arbeitsministerium über die Verwendung von Familienkapital für den Bau von Gewerbewohnungen sagte

Heute unterzeichnete das Staatsoberhaupt ein Dekret zur Verlängerung des Familienkapitalprogramms für die Jahre 2025-29.

Das Dekret sieht die Beibehaltung von Ansätzen zu den Einsatzbedingungen und Bereichen der frühzeitigen Nutzung des Familienkapitals vor.

Konstruktion
Foto: © Belnowosti

Somit wird das Familienkapital bei der Geburt/Adoption eines dritten oder weiterer Kinder Bürgern zugeteilt, die ihren ständigen Wohnsitz im Land haben.

Familienkapital kann vorzeitig zur Verbesserung der Wohnverhältnisse, der medizinischen Versorgung, der Bildung und zum Kauf von Gütern für Behinderte eingesetzt werden.

Die Möglichkeiten zur frühzeitigen Nutzung von Familienkapital in bestehenden Gebieten wurden erweitert.

Wie Koval sagte, kann Familienkapital ab dem 1. Januar ohne Weisung des örtlichen Exekutivkomitees für den Wohnungsbau oder für die Rückzahlung eines Darlehens für den Wohnungsbau ohne Weisung des Exekutivkomitees verwendet werden.

Der Vertreter des Arbeitsministeriums stellte fest, dass die Einführung dieser Norm eine direkte Anordnung des Staatsoberhauptes sei.

Eine weitere Neuerung betrifft die Kreditrückzahlung. Familienkapital kann vorzeitig zur Rückzahlung eines erhaltenen Darlehens durch Refinanzierung zur Rückzahlung eines zuvor erhaltenen Darlehens für den Bau, den Wiederaufbau oder den Kauf einer Wohnung verwendet werden.

Das Familienkapital wird in belarussischen Rubel mit jährlicher Indexierung zugewiesen. Die Höhe des Familienkapitals für das nächste Jahr wird spätestens am 31. Januar auf der Website des Arbeitsministeriums veröffentlicht.

Autor: Timur Chomitschew Editor für Internetressourcen