Heute unterzeichnete der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko ein Dekret über soziale Unterstützung.
Das Ministerium für Arbeit und Sozialschutz äußerte sich zu den im Dokument vorgesehenen Neuerungen.
Nach Angaben des Telegram-Kanals des Arbeitsministeriums sieht das Dekret eine Optimierung der Fristen für die Einreichung eines Rentenantrags vor.
Der Antrag kann sowohl einen Monat vor dem Rentenbeginn als auch innerhalb eines Monats danach gestellt werden.
Bei fristgerechter Antragstellung erfolgt die Zuteilung der Rente ab Entstehung des Anspruchs, bei späterer Antragstellung ab Antragstellung.
Das Dokument sieht auch Änderungen im Verfahren zur Ermittlung des Arbeitsentgelts für die Rentenberechnung vor.
Zur Berechnung des individuellen Verdienstkoeffizienten wird die aktuelle dreißigjährige Berufserfahrung erfasst. Sein weiterer jährlicher Anstieg hört auf.
Darüber hinaus sieht das Dekret eine zusätzliche Erhöhung der Rente für behinderte Kinder im Falle des Todes eines Elternteils vor. Er kann zwischen 80 % und 110 % des BPM liegen.