Ab dem 1. November werden in Belarus die aus dem Existenzminimum (BML) berechneten staatlichen Leistungen für Familien, die Kinder erziehen, um 1,1 % erhöht.
Dies berichtete der Telegram-Kanal des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz.
Die Höhe der einmaligen Leistung für Frauen, die sich vor der 12. Woche für eine Schwangerschaft angemeldet haben, erhöht sich auf 437,8 Rubel.
Die Höhe der einmaligen Leistung im Zusammenhang mit der Geburt des ersten Kindes erhöht sich auf 4.378 Rubel, für das zweite und die folgenden auf 6.129,2 Rubel.
Die monatliche Leistung für Kinder im Alter von 3 bis 18 Jahren, die während der Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren gezahlt wird, erhöht sich auf 218,9 Rubel.
Die monatliche Zulage, die für Kinder im Alter von 3 Jahren aus bestimmten Familienkategorien gezahlt wird, erhöht sich: für Kinder im Alter von 3 Jahren (außer einem behinderten Kind) – bis zu 218,9 Rubel, für ein behindertes Kind im Alter von 3 Jahren – bis zu 306,46 Rubel.
Der monatliche Zuschuss für die Betreuung eines behinderten minderjährigen Kindes erhöht sich: bei Gesundheitsverlust 1. oder 2. Grades vor Erreichen des Erwachsenenalters und Gesundheitsverlust 3. oder 4. Grades vor Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes - bis zu 437,8 Rubel, wenn nach dem 3. Lebensjahr des Kindes kommt es zu einem Gesundheitsverlust 3. oder 4. Grades - bis zu 525,36 Rubel.
Die monatliche Leistung für minderjährige HIV-infizierte Kinder wird auf 306,46 Rubel erhöht.
Das Arbeitsministerium stellte fest, dass die aus dem BPM berechneten Leistungen an mehr als 167.000 Kinder gezahlt werden.