Die Regierung klärte die Fragen der staatlichen Bilanzierung ziviler Drohnen

26.10.2024 19:43

Der belarussische Ministerrat hat die Fragen der staatlichen Bilanzierung ziviler Drohnen geklärt.

Dies ergibt sich aus der Regierungsverordnung Nr. 784 vom 23. Oktober 2024.

Das Dokument wurde offiziell auf dem National Legal Internet Portal veröffentlicht .

Was hat sich bei der Registrierung von Drohnen geändert?

Es wird klargestellt, dass zivile Drohnen der staatlichen Registrierungspflicht der Klassen C0-C7 unterliegen.

Die staatliche Registrierung erfolgt kostenlos durch das Luftfahrtministerium. Die Entscheidung wird innerhalb von 15 Werktagen nach Einreichung des Antrags getroffen.

Drohne
Foto: © Belnowosti

Zivile Drohnen, die in einem anderen Land der staatlichen Registrierung oder einem gleichwertigen Verfahren unterliegen, unterliegen in Belarus keiner staatlichen Registrierung.

Das Dokument definiert auch die Gründe für die Ablehnung eines Antrags: Vorlage ungültiger Dokumente; Vorhandensein unvollständiger/unrichtiger Informationen im Antrag; das Vorhandensein einer Drohne unter staatlicher Registrierung oder einem gleichwertigen Verfahren in einem anderen Land.

Die Annahme des Antrags wird innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem Datum seiner Einreichung abgelehnt. Die Gründe für die Verweigerung der staatlichen Rechnungslegung haben sich nicht geändert.

Im Falle einer positiven Entscheidung wird der Betreiber innerhalb von fünf Werktagen ab dem Datum der Entscheidung schriftlich oder elektronisch benachrichtigt. Eine ähnliche Frist gilt für die Zusendung einer Ablehnungsmitteilung.

Auch die Entfernung einer zivilen Drohne aus der staatlichen Registrierung ist kostenlos. Die Entscheidung wird innerhalb von 15 Werktagen ab dem Datum der Antragseinreichung getroffen, die Benachrichtigung erfolgt innerhalb von fünf Werktagen ab dem Datum der Entscheidung.

Darüber hinaus wurden die Anforderungen festgelegt, wann eine zivile Drohne der staatlichen Registrierung in der Klasse C7 unterliegt.

So hat die Drohne ein maximales Startgewicht von über 30 Kilogramm, wird zur Durchführung von Arbeiten in der Forstwirtschaft, Landwirtschaft, geologischen und geodätischen und anderen Arbeiten eingesetzt und verfügt über Herstellerdokumente, die die Übereinstimmung des Einsatzzwecks einer zivilen Drohne mit dem bestätigen Einsatzzweck im Bereich der Zivilluftfahrt, den in den Unterlagen des Herstellers angegebenen Merkmalen entspricht, unter Hochrisikobedingungen betrieben wird.

Das Dokument tritt nach offizieller Veröffentlichung in Kraft.

Autor: Timur Chomitschew Editor für Internetressourcen