In Weißrussland wurde das Verfahren für die militärische und spezielle Ausbildung geändert.
Auch das Verfahren zur Erlangung eines dauerhaften Wohnsitzes im Ausland hat sich geändert.
Die entsprechende Resolution Nr. 753 wurde am 12. Oktober von der Regierung angenommen.
Das Dokument wurde auf dem National Legal Internet Portal veröffentlicht .
Mit der Resolution Nr. 752 werden die Resolutionen Nr. 78 vom 27. Januar 2004 und Nr. 467 vom 30. März 2010 geändert.
Neu wird die Vorladung zur Ausbildung an Wehrpflichtige spätestens sieben Tage vor Ausbildungsbeginn (bisher 10 Tage) erfolgen.
Im Rahmen der Anpassung des Verfahrens zur dauerhaften Registrierung des Wohnsitzes im Ausland wurde die Altersgrenze für die Einholung der Zustimmung des Wehrmelde- und Einberufungsamtes von 16 auf 17 Jahre angehoben.
Bisher umfasste der Antrag Bürger, die in dem Kalenderjahr, in dem die ausländische Einrichtung die Entscheidung getroffen hat, einen ständigen Wohnsitz im Ausland zu erhalten, das 17. Lebensjahr vollendet haben.
Das Dokument tritt nach offizieller Veröffentlichung in Kraft.