Der vom belarussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko genehmigte Entwurf eines Dekrets über soziale Unterstützung sieht Änderungen bei der Rentenberechnung vor.
Dies gab die Leiterin des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz, Natalja Pawljutschenko, am 15. Oktober bekannt.
Ihre Aussage wird von BelTA zitiert.
Wie der Minister sagte, betrifft eine der Neuerungen die Festlegung des Verdienstzeitraums, der zur Berechnung der Rente herangezogen wird.
Derzeit werden die Renten auf der Grundlage einer 30-jährigen bisherigen Erwerbstätigkeit berechnet. Allerdings wurden im Jahr 2000 nur sechs Jahre berücksichtigt. Das heißt, jedes Jahr kommt ein Jahr hinzu.
Wir schlagen vor, diese Berechnung einzustellen und nun immer auf der Grundlage von 30 Jahren bisheriger Arbeit zu rechnen“, erklärte Pawljutschenko.
Nach Angaben des Leiters des Arbeitsministeriums können wir dadurch in Zukunft auf Papierbescheinigungen zur Gehaltsbestätigung verzichten. Die Berechnung der Rente erfolgt auf Basis der Datenbank der Bundessozialversicherung, wodurch die Bürger von einer gewissen Belastung entlastet werden.
Zweitens wird vorgeschlagen, die Gesetzgebung zur Verdienstbestätigung bei der Zuweisung einer Rente zu ändern.
Es wird vorgeschlagen, die Erträge für dokumentierte Zeiträume zugrunde zu legen.
Außerdem wird vorgeschlagen, den Bürgern die Möglichkeit zu geben, vor oder nach ihrem Geburtstag eine Rente zu beantragen.