Ab dem 1. Juli haben sich in Weißrussland die Regeln für Krankengeldzahlungen geändert.
Wie der Krankenstand jetzt für Mütter nach dem Mutterschaftsurlaub und für junge Berufstätige berechnet wird, sagte Ekaterina Likhacheva, Leiterin der Föderalen Sozialversicherungskasse.
Wie der stellvertretende Direktor der Bundessozialversicherung in einem „Aktuellen Interview“ auf dem Fernsehsender „Erste Information“ sagte, werde, wenn ein junger Fachmann kurz nach der Aufnahme in die Arbeit krank werde, sein tatsächliches Einkommen berücksichtigt.
Fällt der durchschnittliche Tagesverdienst sehr gering aus, wird der Mindestlohn zugrunde gelegt (bisher waren es 50 % des Existenzminimumbudgets).
Für Mütter, die nach dem Mutterschaftsurlaub wieder in den Beruf zurückkehrten und nach weniger als einem Monat Erwerbstätigkeit krankgeschrieben wurden, verhält es sich ähnlich: Als Grundlage dienen der tatsächliche Verdienst oder der Mindestlohn. Der Mutterschaftsurlaub ist vom Berechnungszeitraum ausgenommen.
Bisher wurde in einer solchen Situation zur Berechnung des durchschnittlichen Tagesverdienstes ein Tariflohn herangezogen, der deutlich unter dem tatsächlichen Verdienst lag.
Darüber hinaus wird der durchschnittliche Tagesverdienst nun nicht mehr vom Arbeitgeber, sondern vom Bundessozialversicherungsdienst berechnet.
Bei der Berechnung des durchschnittlichen Tagesverdienstes werden die Einkünfte aller Arbeitsorte (auch früherer) im Abrechnungszeitraum berücksichtigt.
Wenn eine Person mehrere Arbeitsplätze hat, muss eine Gesundheitseinrichtung einen Krankenstand (für den Hauptarbeitgeber) und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (für andere Arbeitgeber) einholen.
In diesem Fall wird der Krankenstand nur gezahlt, wenn der Arbeitnehmer an allen Arbeitsorten abwesend ist.
Wenn wir die personalisierten Buchhaltungsunterlagen prüfen und feststellen, dass der Mitarbeiter zur Arbeit gegangen ist, wird die Leistung nicht ausgezahlt“, erklärte Likhacheva.
Der Krankenstand wird vom Hauptarbeitgeber unter Berücksichtigung der Einkünfte aller Arbeitsorte bezahlt.