Selbstständige und Handwerker müssen spätestens am 1. März des nächsten Jahres Beiträge an die Sozialversicherung zahlen.
Ekaterina Likhacheva, stellvertretende Direktorin des Föderalen Sozialversicherungsfonds, erzählte uns, um welche Beträge es sich handelt.
Nach dem Wirtschaftsgesetz ist eine neue Kategorie von Zahlern entstanden, die Beiträge an die Sozialversicherungskasse zahlen müssen.
Dies sind Handwerker, die die Gebühr zahlen, Selbstständige, die die Einheitssteuer zahlen, und Gebührenzahler im Bereich des Agrarökotourismus.
Wie Likhacheva im „Aktuellen Interview“ des Fernsehsenders First Information sagte, zahlten diese Kategorien von Bürgern bisher freiwillig Beiträge an die Sozialversicherungskasse.
Ab dem 1. Oktober dieses Jahres ist dies Pflicht“, sagte der stellvertretende Direktor des Bundesamtes für Soziale Sicherheit.
Die Beitragszahlung erfolgt ganzjährig, spätestens jedoch bis zum 1. März des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres.
Das bedeutet, dass erstmals Beiträge spätestens am 1. März des Folgejahres für drei Monate des laufenden Jahres – Oktober, November und Dezember – zu entrichten sind.
Die Beiträge werden in Höhe von 29 % aus der Höhe des vom Zahler festgelegten Einkommens gezahlt, jedoch nicht unter dem Mindestlohn.
Die monatlichen Beiträge werden 181,54 Rubel betragen“, stellte Likhacheva klar.
Rentenempfänger müssen keine Beiträge zahlen. Neue Zahler werden in Kürze über die Anmeldung beim Bundessozialversicherungsamt informiert.
Nach Angaben des stellvertretenden Leiters des Föderalen Sozialversicherungsdienstes wurde eine Zusammenarbeit mit dem Steuerministerium hergestellt, das Aufzeichnungen über diese Bürger führt.
FSZN entnimmt Informationen aus dem KMU-Register und registriert sie auf der Grundlage dieser Informationen automatisch. Die ersten Daten zur neuen Zahlerkategorie erhält der Fonds diese Woche.
Likhacheva fügte hinzu, dass neue Zahler keine zusätzlichen Maßnahmen ergreifen müssten, sie müssten lediglich ihre Gebühren pünktlich bezahlen.