Das Staatliche Zollkomitee informierte die Weißrussen über Änderungen bei der Einfuhr von Waren für den persönlichen Gebrauch

30.09.2024 15:08

Ab dem 6. Oktober dieses Jahres gilt in Weißrussland eine angepasste Liste von Waren, die nicht als Waren für den persönlichen Gebrauch eingestuft sind.

Die Informationen sind vor allem für Bürger relevant, die solche Produkte beim Grenzübertritt importieren.

Der Liste seien eine Reihe von Waren hinzugefügt worden, teilte der Pressedienst des Staatlichen Zollkomitees in seinem offiziellen Telegrammkanal mit.

Insbesondere Karussells, Schaukeln und Schneiderpuppen gelten ab dem 6. Oktober nicht mehr als Waren für den persönlichen Gebrauch.

Gleiches gilt für Haushaltsgeräte, Sprengstoffe und brennbare Stoffe sowie Pyrotechnik, die in zerlegtem Zustand eingeführt werden.

Menschlich
Foto: Staatliches Zollkomitee von Belarus

Die Liste umfasste auch Produkte, die in Schönheitssalons, Spa-Zentren und Friseursalons verwendet werden.

Gleichzeitig werden bestimmte Produkte im Gegenteil in die Kategorie „Waren für den persönlichen Gebrauch“ verschoben.

Dabei handelt es sich zum Beispiel um einige Maschinen, Mechanismen und Geräte, die die Weißrussen „im Alltag nutzen“.

Insbesondere wird es möglich sein, „im Rahmen der festgelegten Eigenschaften“ eine Schneefräse, einen Rasenmäher, einen Gartenhäcksler, eine Schleifmaschine usw. als Waren für den persönlichen Gebrauch einzuführen.

Eine vollständige Liste der Waren, die nicht als Waren für den persönlichen Gebrauch gelten, finden Sie auf der Website des Staatlichen Zollausschusses.

Autor: Pavel Gospodarik Editor für Internetressourcen