Wenn Sie Ihr Arbeitsbuch verlieren, müssen Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden, um ein Duplikat zu erhalten.
Der Aktionsalgorithmus wurde im belarussischen Ministerium für Arbeit und Sozialschutz beschrieben.
Sie müssen ein Duplikat erstellen. Sie wird vom Arbeitgeber auf schriftlichen Antrag des Arbeitnehmers ausgestellt.
Der entlassene Arbeitnehmer stellt innerhalb von 6 Monaten nach der Entlassung einen Antrag beim Arbeitgeber am letzten Arbeitsplatz.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, spätestens 15 Kalendertage nach Einreichung des Antrags durch den Arbeitnehmer ein Duplikat des Arbeitsbuchs auszustellen.
Der Arbeitgeber füllt ein Duplikat des Arbeitsbuchs aus, stellte das Arbeitsministerium fest.
Ab dem 1. Januar dieses Jahres werden Informationen zur Erwerbstätigkeit für den Zeitraum erfasst: vom 1. Januar 2003 – auf der Grundlage von Daten des Bundessozialversicherungsdienstes, bis zum 1. Januar 2003 – auf der Grundlage der vom Arbeitnehmer vorgelegten Unterlagen von früheren Arbeitsorten.