Ein junger Mann erhielt eine einmonatige Haftstrafe, weil er nicht beim Militärregistrierungs- und Einberufungsamt erschien

27.09.2024 18:32

Die Bezirksstaatsanwaltschaft Borisov unterstützte die Staatsanwaltschaft in einem Strafverfahren gegen den 2004 geborenen B. wegen der Begehung einer Straftat gemäß Teil 1 des Art. 435 des Strafgesetzbuches der Republik Belarus.

B. wurde vorgeworfen, gemäß dem Protokoll Nr. 39/1 vom 17. November 2022, einer Sitzung der Wehrpflichtkommission in der Wehrpflichtstation der Bezirke Borisov und Krupsky des Militärkommissariats, ein Wehrpflichtiger in die Streitkräfte gewesen zu sein der Republik Belarus und unterliegt der Einberufung zum Wehrdienst in den Streitkräften der Republik Belarus auf der Grundlage des Dekrets des Präsidenten der Republik Belarus Nr. 48 vom 12.02.2024 „Über die Überstellung in die Reserve“. und Einberufung zum Wehrdienst, Dienst in der Reserve“ verzichtete bewusst auf Maßnahmen zur Einberufung zum Wehrdienst im Zeitraum vom 28.03.2004 bis 31.05.2024.

Die Umgehung kam darin zum Ausdruck, dass B. unter schriftlicher Abmahnung vom 16. November 2022 wegen einer Strafbarkeit nach Art. 435 des Strafgesetzbuches der Republik Belarus wegen Umgehung von Einberufungsmaßnahmen zum Militärdienst, während er sich im Gebäude des Militärkommissariats der Bezirke Borisov und Krupsky der Region Minsk unter der Adresse Borisov, st. Lucy Chalovskaya, 58, erhielt persönlich eine Vorladung vom 15.05.2023, um bis zum 28.03.2024 um 9.00 Uhr im Militärkommissariat der Bezirke Borisov und Krupsky der Region Minsk zu erscheinen, um sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, die eine der Maßnahmen zur Wehrpflicht darstellt für den Militärdienst ist er zum vereinbarten Zeitpunkt bewusst und ohne triftigen Grund nicht zur Einberufungsveranstaltung erschienen und hat keine Belege vorgelegt.

Anschließend traf B. in Kenntnis der laufenden Wehrpflichtkampagne erst am 31.05.2024, also bis zum Ende der nächsten Wehrpflicht, beim Militärkommissariat ein und verhinderte so, dass die Wehrpflichtkommission über seine Leistung entscheiden konnte des Militärdienstes.

Bei der Gerichtsverhandlung bekannte sich der Angeklagte B. vollständig schuldig.

Militär
Foto: © Belnowosti

Darüber hinaus wurde seine Schuld durch die Gesamtheit der im Prozess gesammelten und untersuchten Beweise bewiesen.

Unter Berücksichtigung der Umstände des Strafverfahrens und der Identität des Angeklagten wurde B. durch das Urteil des Bezirksgerichts Borisov für schuldig befunden, Maßnahmen zur Einberufung zum Militärdienst umgangen zu haben, d Kunst. 435 des Strafgesetzbuches, auf dessen Grundlage B. zu einer Haftstrafe von einem Monat verurteilt wurde.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann angefochten und angefochten werden.

Das Material wurde vom Oberstaatsanwalt des Bezirks Borisov I. Yu. Bykova speziell für das Informations- und Nachrichtenportal „Belnovosti“ erstellt (Bescheinigung über die staatliche Registrierung von Massenmedien (Massenmedien) Nr. 2 vom 21. Dezember 2018).

Autor: Elena Gutyro Editor für Internetressourcen