Vorwurf des illegalen Besitzes von Munition und Sprengstoff: Urteil des Bezirksgerichts Borisov

20.09.2024 10:06
Aktualisiert: 27.09.2024 21:06

Die Bezirksstaatsanwaltschaft Borisov unterstützte die Staatsanwaltschaft in einem Strafverfahren gegen M., geboren 1967, Teil 2 von Artikel 295 des Strafgesetzbuches der Republik Belarus.

Bürger M. hat spätestens am 29.04.2024 um 17:30 Uhr (genaue Uhrzeit und Datum wurden im Rahmen der Ermittlungen nicht ermittelt) illegal eine Patrone 7,62x54R erworben, die laut Sachverständigengutachten Nr. 2.1.1-5 /117 vom 29.05.2024, fabrikgefertigt, illegaler Besitz einer Patrone.

M., im Zeitraum vom 10.12.2023 bis 29.04.2024, 17:30 Uhr, illegal gelagert an der Adresse: Bezirk Borisovsky, d. O., Massenstoffe mit einem Gewicht von 16,95 Gramm, 7,94 Gramm, 9,83 Gramm und 18 ,55 Gramm, bei denen es sich nach Expertenmeinung um rauchlose und rauchende Pulver handelt, industriell hergestellt, als Treibstoffsprengstoff eingestuft, bei Mischung in einer Gesamtmasse von 51,96 Gramm geeignet, eine Explosion auszulösen.

In der Gerichtsverhandlung bekannte sich der Angeklagte M. in vollem Umfang schuldig und bestätigte alle in der Anklageschrift dargelegten Umstände.

Neben dem Schuldeingeständnis des Angeklagten wird seine Schuld an der Straftat durch die Gesamtheit der vom Gericht gesammelten und geprüften Beweise bestätigt.

Kriminalfall
Foto: © Belnowosti

Mit Urteil des Gerichts des Bezirks Borisov der Region Minsk vom 19. September 2024 wurde M. der Begehung einer Straftat gemäß Teil 2 der Kunst für schuldig befunden. 295 des Strafgesetzbuches der Republik Belarus, als illegaler Erwerb, Lagerung, Transport, Mitführen von Munition (mit Ausnahme von Munition für Jagdwaffen), illegale Lagerung, Mitführen von Sprengstoff, auf deren Grundlage er zu einer Freiheitsbeschränkung verurteilt wurde ohne Strafe für einen Zeitraum von 2 Jahren in eine offene Justizvollzugsanstalt eingewiesen zu werden.
Das Urteil erlangte keine Rechtskraft.

Das Material wurde vom stellvertretenden Staatsanwalt des Bezirks Borissow V. A. Lappo speziell für das Informations- und Nachrichtenportal „Belnovosti“ erstellt (Bescheinigung über die staatliche Registrierung von Massenmedien (Massenmedien) Nr. 2 vom 21. Dezember 2018).

Autor: Administrator Redaktion des Internetportals