Trunkenheitskonflikt im Bezirk Molodechno: Morddrohung vor Gericht gebracht

19.09.2024 09:32
Aktualisiert: 27.09.2024 21:06

Strafgesetzbuch
Foto: © Belnowosti

Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Molodetschno reichte ein Strafverfahren an das Gericht ein und beschuldigte einen 36-jährigen Bewohner des Bezirks Molodetschno, ein Verbrechen gemäß Art. 186 StGB, nämlich bei Androhung von Mord, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ihre Umsetzung zu befürchten ist.

Den Fallunterlagen zufolge befand sich der Angeklagte O. am 11. Juni 2024 gegen 22:55 Uhr betrunken im Wohnzimmer einer Wohnung an der Adresse: Bezirk Molodechno, Dorf Raevka, st. Lenina, 16a, App. 13, der in der Absicht, eine Morddrohung gegen V. auszusprechen, während eines verbalen Konflikts, der auf der Grundlage persönlicher feindseliger Beziehungen mit diesem entstanden war, aus Wut einen Schlag mit einem Teppichklopfer aus Kunststoff auf die linke Hand des Opfers versetzte, Als sie dann in die Küche der besagten Wohnung ging, stieß V. mit der Hand in den Brustbereich, wodurch sie auf das Sofa fiel, und setzte seine rechtswidrigen Handlungen fort und schlug dem Opfer auf den Rücken, die oberen und unteren Gliedmaßen Mindestens sieben Mal mit einem Plastik-Teppichklopfer, woraufhin er seinen rechten Unterarm in den Nackenbereich des letzteren drückte, begann eine Minute lang Druck auf sie auszuüben, was die Fähigkeit des Opfers, normal zu atmen, einschränkte, während er gleichzeitig verbale Drohungen gegen das Opfer aussprach mit Mord, wodurch V. Körperverletzungen in Form von fünf Prellungen an der hinteren Körperoberfläche links, den linken oberen und unteren Extremitäten verursacht wurden, die sich auf Körperverletzungen beziehen, die nicht zu einer kurzfristigen oder geringfügigen Gesundheitsstörung geführt haben dauerhafter Verlust der Arbeitsfähigkeit, und daher hatte das Opfer Grund, eine Morddrohung durch O. zu befürchten.

Nach Prüfung der Fallmaterialien kam die Bezirksstaatsanwaltschaft Molodechno zu dem Schluss, dass die Anklage gerechtfertigt war, eine objektive Untersuchung der Umstände der Straftat und die Richtigkeit der Einstufung der Straftat gemäß Art. 186 des Strafgesetzbuches der Republik Belarus.
Der Kriminalfall wurde von der Abteilung des Untersuchungsausschusses des Bezirks Molodechno bearbeitet.

Die zuvor gewählte vorbeugende Maßnahme gegen den Angeklagten in Form einer schriftlichen Verpflichtung, den Ort nicht zu verlassen und sich ordnungsgemäß zu verhalten, wurde vom Staatsanwalt bei der Übergabe des Falles an das Gericht unverändert gelassen.

Das Material wurde vom stellvertretenden Staatsanwalt des Bezirks Molodechno S. A. Lytin speziell für das Informations- und Nachrichtenportal „Belnovosti“ erstellt (Bescheinigung über die staatliche Registrierung von Massenmedien (Massenmedien) Nr. 2 vom 21. Dezember 2018).

Autor: Administrator Redaktion des Internetportals