Einschränkung der Geschäftsfähigkeit durch Alkoholmissbrauch

18.09.2024 10:45
Aktualisiert: 27.09.2024 21:06

Gemäß Teil 1 der Kunst. Gemäß Artikel 30 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Republik Belarus kann einem Bürger, der aufgrund des Missbrauchs von alkoholischen Getränken, Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen seine Familie in eine schwierige finanzielle Situation bringt, die Rechtsfähigkeit durch das Gericht auf diese Weise eingeschränkt werden durch das Zivilprozessrecht festgelegt.

Die Frage der Anerkennung von Bürgern mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit aufgrund des Missbrauchs von alkoholischen Getränken, Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen und deren Analoga ist einer der wichtigsten Aspekte der Zivilprozessgesetzgebung, die auf den Schutz der Rechte und Interessen beider abzielt die Bürger, für die diese Frage behandelt wird, und deren Familienangehörige.

Mit der Entscheidung des Bezirksgerichts Borisovsky wurde somit dem Antrag des Bezirksstaatsanwalts Borisovsky im Interesse der Bürgerin B. entsprochen, die Rechtsfähigkeit ihres Vaters, der Bürgerin G., einzuschränken.

Bei der Prüfung des Zivilverfahrens zu diesem Antrag wurde festgestellt, dass G. mit seiner Tochter B. und zwei Enkelinnen zusammenlebt: Ch., geboren 2005, und B., geboren 2013.

Er missbraucht alkoholische Getränke, sorgt für Skandale mit seiner Tochter und wird mehrfach wegen betrunkener Straftaten zur Verantwortung gezogen, wodurch die Familie seiner minderjährigen Enkelin B. in eine sozial gefährliche Situation gebracht wird.

Alkohol
Foto: © Belnowosti

G. erhält eine Altersrente, die zum überwiegenden Teil für den Kauf alkoholischer Getränke aufgewendet wird, und beteiligt sich nicht an den Kosten für den Unterhalt der Wohnung, der Sicherung angemessener Lebensbedingungen oder den Kosten der Haushaltsführung.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass G. seine Familie durch den Alkoholmissbrauch in eine schwierige finanzielle Lage bringt.

Auf der Grundlage des Vorstehenden wurde in der oben genannten Gerichtsentscheidung beschlossen, die Geschäftsfähigkeit von G. in Bezug auf die Durchführung von Geschäften, mit Ausnahme von kleinen Haushaltsgeschäften, einzuschränken; Transaktionen zur Erlangung unentgeltlicher Leistungen, die weder einer notariellen Beglaubigung noch einer staatlichen Registrierung bedürfen; Geschäfte zur Verfügung über vom Treuhänder oder mit dessen Zustimmung zur Verfügung gestellte Mittel durch einen Dritten für einen bestimmten Zweck oder zur freien Verfügung, Erhalt von Einkünften, Renten und sonstigen Einkünften.

Das Material wurde vom Oberstaatsanwalt des Bezirks Borissow, T. S. Rutko, speziell für das Informations- und Nachrichtenportal „Belnovosti“ erstellt (Bescheinigung über die staatliche Registrierung von Massenmedien (Massenmedien) Nr. 2 vom 21. Dezember 2018).

Autor: Administrator Redaktion des Internetportals