Nicht nur der Käufer, sondern auch der Verkäufer kann für die Zahlung mit Souvenirgeld haftbar gemacht werden.
Das Staatskontrollkomitee erinnerte per Telegram daran.
Wie das staatliche Kontrollkomitee mitteilte, wurden in diesem Sommer in der Region Pinsk mehrere Fälle der Bezahlung verschiedener Waren mit Souvenirgeld aufgedeckt.
Allein in den letzten drei Monaten hat das Interdistrikt-Staatskontrollkomitee Pinsk vier Materialien von den Organen für innere Angelegenheiten über Verstöße erhalten.
KGC erinnert daran: Nicht nur diejenigen, die damit bezahlen, sondern auch Beamte von Einzelhandelseinrichtungen werden für den Verkauf von Falschgeld wegen Nichteinhaltung der gesetzlichen Anforderungen zur Geldüberprüfung zur Rechenschaft gezogen.
Im ersten Fall ist eine strafrechtliche Haftung vorgesehen, im zweiten Fall eine Verwaltungshaftung in Form einer Geldstrafe von bis zu 3 BV.
Beamte von drei Einzelhandelsgeschäften, die Souvenir-Banknoten als Zahlungsmittel akzeptierten, wurden verwarnt.
Da die Verstöße erstmals begangen wurden, wurden die Beamten von der Verwaltungshaftung befreit.