Im Beschaffungswesen der Region Borissow wurden Verstöße festgestellt

17.09.2024 09:45
Aktualisiert: 27.09.2024 21:06

Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Borisov hat im Zuge der Untersuchung von Informationen, die auf den Internetquellen goszakupki.by und gias.by veröffentlicht wurden, Verstöße gegen das Gesetz aufgedeckt, die von Beamten des städtischen Einheitsunternehmens „Kundendienst für Wohnungs- und Kommunaldienstleistungen“ begangen wurden Bezirk Borisov“ während einer elektronischen Auktion für den Kauf von elektromagnetischen Messgeräten für den Bau von Objekten auf dem Territorium der Region Borisov.

Gemäß Absatz 3, Teil 2, Artikel 15 des Gesetzes der Republik Belarus „Über den Kampf gegen Korruption“ (im Folgenden als Antikorruptionsgesetz bezeichnet) können staatliche Stellen und andere Regierungsorganisationen in der von Gesetzgebungsakte sind verpflichtet, bei Entscheidungen über die Beschaffung Wettbewerbe, Auktionen oder andere in Gesetzgebungsakten vorgesehene Verfahren durchzuführen.

Gemäß Absatz 3, Absatz 1, Artikel 39 des Gesetzes der Republik Belarus „Über das öffentliche Beschaffungswesen“ (im Folgenden „Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen“ genannt) werden Auktionsunterlagen vom Kunden (Organisator) genehmigt und müssen unter anderem Folgendes enthalten: unter anderem die Bedingungen für die Zulassung von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) ausländischer Herkunft und Lieferanten (Auftragnehmer, Künstler), die diese Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) zur Teilnahme an der elektronischen Auktion anbieten, sofern sie vom Ministerrat festgelegt werden die Republik Weißrussland.

Klausel 2 des Beschlusses des Ministerrats der Republik Belarus vom 17. März 2016 Nr. 206 „Über die Zulassung von Waren ausländischer Herkunft und Lieferanten, die diese Waren zur Teilnahme an öffentlichen Beschaffungsverfahren anbieten“ (im Folgenden: Beschluss). Nr. 206) erstellt Dokumente, die das Ursprungsland der Waren für die Zwecke öffentlicher Vergabeverfahren bestätigen.

Gleichzeitig werden in den Auktionsunterlagen gemäß der inaktiven Fassung des Beschlusses Nr. 206 Dokumente vorgelegt, die das Herkunftsland der Waren bestätigen.

Unterlagen
Foto: © Belnowosti

Gemäß Absatz 7, Absatz 1, Artikel 39 des Gesetzes über das staatliche Beschaffungswesen müssen Auktionsunterlagen die Bedingungen für die Anwendung der Vorzugsänderung enthalten, wenn ihre Anwendung vom Ministerrat der Republik Belarus festgelegt wird.

Unterabsätze 1.5, 1.6 Satz 1 der Resolution des Ministerrats der Republik Belarus vom 15. Juni 2019 Nr. 395 „Über die Umsetzung des Gesetzes der Republik Belarus“ „Über Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes der Republik“. Das belarussische Gesetz „Über die öffentliche Beschaffung von Gütern (Bauarbeiten, Dienstleistungen)“ legt die Bedingungen für die Anwendung der Vorzugsänderung fest und identifiziert auch Dokumente, die das Recht zur Anwendung der angegebenen Vorzugsänderung bestätigen.

Unter Verstoß gegen diese Norm wurden keine Dokumente erstellt, die das Recht auf eine Vorzugsanpassung in Höhe von 15 % für gekaufte Waren bestätigen.

Gemäß § 12, Teil 1, Artikel 25 des Antikorruptionsgesetzes ist ein Verstoß eines Amtsträgers oder einer ihm gleichgestellten Person gegen das durch Rechtsakte festgelegte Verfahren zur Durchführung von Vergabeverfahren eine Straftat, die Voraussetzungen für Korruption schafft und eine Haftung nach sich zieht in Übereinstimmung mit Gesetzgebungsakten.

Darüber hinaus legt Artikel 12.9 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Republik Belarus die Verwaltungshaftung für Verstöße gegen das Verfahren zur öffentlichen Beschaffung von Gütern (Bauarbeiten, Dienstleistungen) fest.

Aufgrund der Ergebnisse der Inspektion erließ die Bezirksstaatsanwaltschaft Borisov eine Anordnung zur Beseitigung von Verstößen gegen die Anforderungen der Antikorruptionsgesetzgebung. Der Beamte wurde disziplinarisch haftbar gemacht.

Durch die Verabschiedung proaktiver staatsanwaltschaftlicher Reaktionsmaßnahmen wurde die Verwendung von Haushaltsmitteln in Höhe von über 81.000 Rubel entgegen den gesetzlichen Bestimmungen verhindert.

Das Material wurde vom Oberstaatsanwalt des Bezirks Borisov E.V. Kalvinkovskaya speziell für das Informations- und Nachrichtenportal „Belnovosti“ erstellt (Bescheinigung über die staatliche Registrierung von Massenmedien (Massenmedien) Nr. 2 vom 21. Dezember 2018).

Autor: Administrator Redaktion des Internetportals