Staatliche Aufsichtsbehörde: Ein Jägerschein berechtigt nicht zum Schießen von Tieren

16.09.2024 20:11
Aktualisiert: 27.09.2024 21:06

Mit einem Jägerschein ist man nicht berechtigt, Tiere zu erschießen.

Daran erinnert uns die staatliche Aufsichtsbehörde für den Schutz von Flora und Fauna unter dem Präsidenten.

Die Staatsinspektion nannte ein Beispiel. Die Bezirksinspektion Bobruisk wurde über die Entdeckung einer Elchschlachtstätte im Wald informiert.

Staatsinspektoren, die am Tatort eintrafen, stellten fest, dass der Elch illegal gejagt worden war.

Als Ergebnis der operativen Tätigkeit wurden zwei Männer festgenommen, die versuchten, die Tatsache der illegalen Jagd auf das Tier zu verschleiern, indem sie seine Überreste zerstörten.

Patronen
Foto: gosinspekciya.gov.by

Es wurde festgestellt, dass einer der Männer am Tag zuvor legal Wasservögel jagte, aber der Versuchung erlag und einen Elch erschoss, der auf ihn losging.

Der Mann beauftragte einen Bekannten, ebenfalls Jäger, mit der Zerlegung und dem Transport des Kadavers. Sie teilten die Wildfleischprodukte unter sich auf.

Das Ermittlungsteam des Innenministeriums des Bezirks Bobruisk beschlagnahmte mehr als 80 Kilogramm Elchfleisch, Teile der Haut, eine Axt, Schaufeln, Messer zum Zerlegen von Kadavern, registrierte Jagdgewehre und Patronen, auch für gezogene Waffen, sowie verbotene Waffen Angelausrüstung.

Der verursachte Schaden belief sich auf 300 BV (besonders groß). Gegen die Jäger wurde ein Strafverfahren gemäß Artikel 282 Teil 4 des Strafgesetzbuchs eingeleitet.

Es laufen Ermittlungen wegen der illegalen Lagerung von Patronen für gezogene Waffen.

Autor: Timur Chomitschew Editor für Internetressourcen