Das belarussische Innenministerium hat die Anforderungen an Passfotos aktualisiert.
Auch die Anforderungen an das Verfahren zur Arbeit mit einem Bürgerausweis wurden angepasst.
Die Neuerungen sind im Beschluss des Innenministeriums Nr. 251 vom 12. Juli dieses Jahres („Über das Verfahren zur Arbeitsorganisation mit dem Reisepass eines Bürgers der Republik Belarus“) dargelegt.
Dies berichtet das National Legal Internet Portal mit dem Hinweis, dass die Resolution am 15. September in Kraft getreten sei.
Dieses Dokument legt die technischen Anforderungen für Fotos für den Reisepass eines belarussischen Staatsbürgers fest.
Insbesondere wird festgelegt, dass eine Person, die ein Passfoto macht, keinen Kopfschmuck tragen darf.
Sie sollten diesen Eingriff auch nicht in Uniform oder Sonnenbrille durchführen.
Die letzte Einschränkung (Brille) gilt jedoch nicht für Menschen mit Sehbehinderung.
Darüber hinaus ist es erforderlich, dass das Bild auf dem Foto dem Alter der fotografierten Person zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen entspricht.
In derselben Resolution wurden Anweisungen zur Arbeitsweise der Staatsbürgerschafts- und Migrationsabteilungen der Organe für innere Angelegenheiten, des Zentrums für die Personalisierung von Dokumenten des Innenministeriums und des Büros für die Passportierung der Bevölkerung der Direktion für innere Angelegenheiten der regionalen Exekutivkomitees genehmigt.
Die Anweisungen betreffen die Organisation der Arbeiten zum Ausfüllen eines Passformulars für einen belarussischen Staatsbürger, zum Anbringen von Markierungen, zur Ausstellung, Registrierung, zum Umtausch, zur Ungültigmachung, Beschlagnahme, Aufbewahrung und Vernichtung eines Passes.