In Weißrussland können Sie keine Kryptowährung zur Bezahlung von Arbeit und Dienstleistungen verwenden.
Das Ministerium für Steuern und Abgaben wurde hieran erinnert.
Wie BELTA berichtet, erinnerte die Abteilung daran, dass Token (Kryptowährung) gemäß dem Dekret Nr. 8 „Über die Entwicklung der digitalen Wirtschaft“ vom 21. Dezember 2017, dem Bank- und Zivilgesetzbuch, kein Zahlungsmittel sind und nicht verwendet werden dürfen für Arbeit/Dienstleistungen bezahlen.
Ein Beispiel nannte das Steuerministerium. Die Abteilung für operative Aktivitäten der Steuerinspektion für die Region Minsk führte Kontrollmaßnahmen gegen den Bürger G. durch, der im Zeitraum vom 30. Oktober letzten Jahres bis zum 11. Juni dieses Jahres in Weißrussland Aufsichtsdienste für die Verwaltung von Betreibern für Moskau erbrachte LLC „K“.
Für ihre Arbeit wurde die Weißrussin über eine Kryptowährungsplattform in Token bezahlt. Insgesamt erhielt sie 5.536,05 Token.
Die Frau verkaufte sie über P2P-Transaktionen auf einer Kryptowährungsplattform. Die Einnahmen aus rechtswidriger Tätigkeit beliefen sich auf 16.380,96 Rubel.
Gegen die Frau wurde ein Verwaltungsprotokoll gemäß Artikel 13.3 Teil 3 des Verwaltungsgesetzbuchs erstellt.
Die Sanktion dieses Artikels sieht eine Geldstrafe in Höhe von 20 bis 50 BV mit oder ohne Einziehung von bis zu 100 % der Einkünfte, Mittel und Instrumente zur Begehung der Straftat vor.