In Weißrussland planen sie, die Verkehrsregeln anzupassen. Eine der vorgeschlagenen Neuerungen betrifft Motorroller.
Insbesondere diese Kategorie der Verkehrsteilnehmer sowie alle Personen, die persönliche Mobilitätsgeräte nutzen, werden den Fahrern gleichgestellt.
Auch Radfahrer sind den Veränderungen nicht entgangen. In einigen Fällen müssen sie wahrscheinlich absteigen.
Die entsprechenden Anpassungen sieht der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verkehrsregeln vor.
Das Dokument wird im belarussischen Rechtsforum zur öffentlichen Diskussion veröffentlicht.
Belta berichtet dies unter Berufung auf eine Erklärung des Leiters der Hauptabteilung der staatlichen Verkehrsinspektion des Innenministeriums, Viktor Rotchenkov.
Der Grund für die vorgeschlagenen Änderungen (vor allem in Bezug auf diejenigen, die mit dem SMP reisen) ist seiner Meinung nach die Tatsache, dass die Zahl der Unfälle in letzter Zeit gestiegen ist.
Laut einem Vertreter der Verkehrspolizei ist die Zahl der Verkehrsunfälle mit Personen, die mit persönlichen Mobilitätsgeräten unterwegs sind, um 70 % gestiegen.
Heutzutage gelten Bürger auf dem Naturgelände als Fußgänger. Der Dekretentwurf sieht eine „Überführung“ in die Kategorie „Fahrer“ vor.
Unter anderem ist eine neue Definition eines persönlichen Mobilitätsgeräts entstanden.
Der Begriff SPV bedeutet nun „Fahrzeug mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 Kilometern pro Stunde“.
Übrigens müssen SPM-Fahrer beim Überqueren der Fahrbahn an Fußgängerüberwegen absteigen.
Für Radfahrer ist das Aussteigen nicht nur an einem Fahrradübergang möglich.
Es gibt jedoch eine Bedingung: Es muss mit einer Ampel ausgestattet sein, die den Verkehr von Radfahrern regelt.
Sie können auch nicht absteigen, wenn Sie außerhalb der Stadt am Straßenrand entlang fahren und eine Kreuzung überqueren.
In allen anderen Fällen müssten Fahrer von Fahrrädern und SPVs (Rollern, Einrädern, Hoverboards) absteigen, sagte Rotchenkov.