Das belarussische Ministerium für Arbeit und Sozialschutz erklärte, wie man sich für Fernarbeit anmeldet.
Nach dem Arbeitsgesetz kann es vorübergehend (für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten im Kalenderjahr), kombiniert (wechselndes (vorübergehend oder dauerhaft) Arbeiten aus der Ferne und am Standort des Arbeitgebers) und dauerhaft sein.
Nach Angaben des Telegrammkanals des Arbeitsministeriums wird zur Formalisierung der dauerhaften Fernarbeit ein Arbeitsvertrag unter Aufnahme einer entsprechenden Bedingung oder einer Zusatzvereinbarung zur Änderung der von den Parteien festgelegten Bedingungen des Arbeitsvertrags abgeschlossen.
Im Falle der Anmeldung einer kombinierten Fernarbeit zu Arbeitsbeginn wird eine entsprechende Bedingung in den Arbeitsvertrag aufgenommen.
Im Falle eines Übergangs von dauerhafter Fernarbeit zu kombinierter Arbeit wird eine Zusatzvereinbarung abgeschlossen.
Wenn die Initiative zur Umstellung auf kombinierte Fernarbeit vom Arbeitgeber ausgeht, gilt Artikel 32 des Arbeitsgesetzbuchs über die Änderung wesentlicher Arbeitsbedingungen.
Nach diesem Artikel muss der Arbeitgeber die Versetzung ins Homeoffice mit einer Frist von einem Monat unter Angabe der Gründe ankündigen.
Wenn ein Mitarbeiter mit der Versetzung in die Fernarbeit nicht zufrieden ist, kann er kündigen. Bei seiner Entlassung wird ihm der durchschnittliche Wochenverdienst von zwei Wochen ausgezahlt.
Für die vorübergehende Fernarbeit sind für die Registrierung keine Änderungen des Arbeitsvertrags erforderlich.
Das Arbeitsministerium betonte, dass in allen Fällen, in denen die Versetzung zur Fernarbeit auf Initiative des Arbeitgebers erfolgt, Artikel 32 des Arbeitsgesetzbuchs gilt.