Das Arbeitsministerium teilte den Weißrussen mit, welche Zeiten bei der Zuweisung einer Rente nicht auf die Versicherungszeit angerechnet werden

07.09.2024 16:52
Aktualisiert: 27.09.2024 21:06

Die Weißrussen wurden daran erinnert: Um eine Arbeitsrente zu erhalten, müssen sie über Berufserfahrung in der Zahlung von Versicherungsbeiträgen an die Sozialversicherungskasse verfügen, d. h. Versicherungserfahrung.

Die Versicherungsdauer beträgt in diesem Jahr 19 Jahre und 6 Monate.

Im nächsten und in den Folgejahren erhöht sie sich um jeweils sechs Monate, also auf bis zu 20 Jahre.

Darüber äußerte sich der Pressedienst des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz.

Die Agentur teilte mit: Der Versicherungszeitraum umfasst Zeiten der Arbeit, unternehmerischer, kreativer und anderer Tätigkeiten, in denen Versicherungsbeiträge an die Sozialversicherungskasse gezahlt wurden.

Geld
Foto: © Belnowosti

Nach Angaben des Arbeitsministeriums zählen folgende Zeiten nicht zur Versicherungsdauer:

– Wehrdienst (mit Ausnahme der Zeit der Wehrpflicht nach dem 1. Januar 2020);
– Vollzeitstudium;
– Betreuung von Kindern unter 3 Jahren, behinderten Kindern, behinderten Menschen der 1. Gruppe, Menschen ab 80 Jahren;
– Bezug von Arbeitslosengeld.

Gleichzeitig würden diese Zeiten bei der Ermittlung der Gesamtdienstzeit berücksichtigt, auf deren Grundlage die Höhe der Rente berechnet werde, so der Pressedienst.

Darüber hinaus wird die Versicherungsdauer für Zeiträume nach dem 1. Juli 1998 unter Berücksichtigung der Höhe des Einkommens des Arbeitnehmers berechnet, aus dem die Versicherungsprämien gezahlt wurden.

Insbesondere wenn solche Beiträge für ein Kalenderjahr (oder weniger, wenn in diesem Jahr eingestellt oder entlassen wurde, eine Registrierung oder ein Ausschluss aus der Zahl der Versicherungsprämienzahler erfolgte) aus Einkünften unter dem Mindestlohn gezahlt wurden, beträgt die Versicherungsdauer „ mit Korrekturfaktor nach unten korrigiert.“

Autor: Pavel Gospodarik Editor für Internetressourcen