Das neue Schuljahr hat vor Kurzem begonnen.
In dieser Zeit teilte das Gesundheitsministerium der Republik Belarus Informationen mit, die für Schüler und ihre Eltern sowie für Mitarbeiter von Bildungseinrichtungen wichtig sind.
Die Abteilung betonte, dass bei einem Anstieg der Inzidenz von Virusinfektionen ein krankes Kind fünf Tage lang vom Unterricht fernbleiben kann, ohne eine Bescheinigung einer medizinischen Einrichtung vorzulegen.
Diese Erinnerung wurde im Telegram-Kanal des belarussischen Gesundheitsministeriums veröffentlicht.
Und das Ministerium stellte fest: Wenn bei einem Kind eine akute respiratorische Viruserkrankung diagnostiziert wird, kann der Schüler fünf Unterrichtstage verpassen, ohne eine Krankheitsbescheinigung vorzulegen.
Es ist hervorzuheben, dass die Regel nicht nur für Schüler von Schulen, sondern auch von anderen Bildungseinrichtungen gilt.
So kann ein erkrankter Student ohne Zeugnis bis zu fünf Tage fehlen.
Gleiches gilt für diejenigen, die in Berufs- und weiterführenden Fachschulen ausgebildet werden.
Auch Eltern von Vorschulkindern sollten diese Regel beachten.
Es wird betont, dass die Regelung im vergangenen Herbst eingeführt wurde, um eine aktive Ausbreitung von Infektionen verhindern zu können.