Am 5. September stimmte der lettische Seimas in erster Lesung einem Gesetzentwurf zu, der die Anwesenheit in Belarus zugelassener Autos im Land verbietet.
Dies berichteten lettische Medien.
Da dem Gesetzentwurf Dringlichkeit zukommt, wird er nicht in drei, sondern in zwei Lesungen verabschiedet.
Dem Dokument zufolge müssen Autos mit belarussischen Kennzeichen bis zum 31. Oktober exportiert oder in Lettland zugelassen werden.
Nach diesem Zeitraum können Autos mit belarussischem Kennzeichen nur noch einmal zur Durchreise nach Lettland einreisen.
Dazu müssen Sie vorab einen Antrag über das elektronische Dienstleistungssystem der Direktion für Straßenverkehrssicherheit stellen.
Es gibt zwei Ausnahmen: Sie gelten für Personen mit eingeschränkter Mobilität, den Besuch von Verwandten in Lettland und besondere Fälle im Zusammenhang mit der Sicherheit (für die Einreise ist eine Genehmigung der Financial Intelligence Unit erforderlich).
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle eines Verstoßes gegen das Verbot das Auto zugunsten der Ukraine beschlagnahmt werden kann.