Der belarussische Ministerrat hat eine Liste der Arten handwerklicher Tätigkeiten festgelegt.
Dies berichtete der Pressedienst der Regierung auf Telegram.
Wie die Regierung mitteilte, umfasst die Liste authentisches, originelles Kunsthandwerk.
Insbesondere die Herstellung von Garn, handgewebten Produkten, nationalen Musikinstrumenten und Schmiedekunst.
Nicht in der Liste aufgeführte Tätigkeiten, beispielsweise die Herstellung von Seife, Kerzen, Hochzeitsaccessoires, können von einer Einzelperson als selbstständige berufliche Tätigkeit ausgeübt werden.
Der Ministerrat genehmigte außerdem Antragsformulare für eine Entscheidung über die Erhebung einer Gebühr für handwerkliche Tätigkeiten sowie Mitteilungen über die Beendigung der Erhebung einer solchen Gebühr auf freiwilliger Basis.
Der Beschluss wird am 1. Oktober dieses Jahres in Kraft treten.