So pflanzen Sie einen Geldbaum, um immer Geld zu haben: nützliche Ratschläge

23.02.2023 09:15
Aktualisiert: 14.04.2023 06:33

Der Geldbaum oder Crassula fungiert als Geldmagnet.

Viele Hausfrauen behalten die Pflanze in ihrem Zuhause, um sie vor Negativität zu schützen und Reichtum und Glück anzuziehen.

Vorteile der Pflanze

Geldbaumsaft hat antivirale und entzündungshemmende Eigenschaften. Dank flüchtiger Verbindungen ist die Pflanze in der Lage, die Luft von Viren und Bakterien zu reinigen.

In der Volksmedizin werden Crassula-Blätter zur Heilung von Wunden und Schäden aller Art eingesetzt.

Wie man Geld anzieht

Um Wohlstand zu gewährleisten und Geldenergie ins Haus zu locken, müssen beim Umpflanzen einer Pflanze einige Manipulationen vorgenommen werden.

Blume
Foto: © Belnowosti

Der Geldbaum wird ausschließlich bei zunehmendem Mond gepflanzt und es empfiehlt sich, dies am Mittwoch zu tun.

Um die Wirkung des Geldbaums zu verstärken, legen Sie beim Pflanzen eine Kupfermünze in den Topf.

Wird ein Spross gepflanzt, kann dieser sofort mit einem roten Seidenband oder -faden festgebunden werden. Dieser Trick wird positive Energie in Ihr Zuhause ziehen.

Wenn der Baum wächst, können Sie an seinen Zweigen chinesische Münzen aufhängen, die Glück und Reichtum symbolisieren.

Geldbaumpflege

Worauf Sie achten sollten. Es ist wichtig, den Geldbaum richtig im Haus zu platzieren.

Crassula mag kein zu helles, direktes Sonnenlicht. Am besten stellen Sie einen Blumentopf an ein Fenster auf der Ostseite. Das wird ideal sein.

Damit die Crassula schön bleibt und eine üppige Krone hat, drehen Sie sie beim Wachsen der Sonne zu.

Die Pflanze kann 1-2 Mal pro Woche gegossen und alle 30 Tage mit Mineraldünger gefüttert werden, wobei das Beschneiden und Umpflanzen während des Wachstums nicht zu vergessen ist.

Der Geldbaum wird es Ihnen auf jeden Fall mit üppiger Blüte für die richtige Pflege danken.

Autor: Elena Gutyro Editor für Internetressourcen

Der Inhalt
  1. Vorteile der Pflanze
  2. Wie man Geld anzieht
  3. Geldbaumpflege