Was sich im November für Autofahrer ändert: Wissenswertes für alle

03.11.2024 21:45

Im November werden für belarussische Autofahrer eine Reihe von Neuerungen eingeführt.

Und vergessen Sie nicht, dass Sie die Transportsteuer vor dem 15. November bezahlen müssen.

Sie können die Steuer (die Steuer ist wie die Grund- und Immobiliensteuer in der Immobilienzahlung enthalten) über ERIP, bei der Post, an einem Informationskiosk, in einer Bankfiliale oder über das persönliche Konto des Zahlers bezahlen.

Zweitens: Ab dem 1. November verbot Lettland den Verkehr von Autos mit belarussischen Nummernschildern (mit einer Kapazität für weniger als 10 Personen) auf seinem Territorium.

Zuwiderhandlungen drohen mit der Beschlagnahmung ihrer Fahrzeuge.

Automobil
Foto: © Belnowosti

Zuvor hatten die Behörden dieses Landes Besitzer von Autos mit belarussischen Nummernschildern verpflichtet, diese bis zum 31. Oktober aus Lettland herauszunehmen oder neu anzumelden. Ansonsten - Beschlagnahme.

Nach dem 31. Oktober dürfen belarussische Autos nur noch für eine einmalige Durchquerung des Landes in die Baltische Republik einreisen.

Dazu müssen Sie sich an die lettische Verkehrssicherheitsdirektion wenden.

Drittens : Ab dem 1. November dürfen in Weißrussland Fahrer, Disponenten und Spediteure, deren Informationen nicht im Register der irregulären Beförderer enthalten sind, keine Personenbeförderung mehr durchführen.

Viertens : Es wird erwartet, dass bis zum 7. November ein 15 Kilometer langer Abschnitt der Autobahn M3 (Minsk-Witebsk) eröffnet wird – von Logoisk nach Pleschenitsy.

Der Abschnitt der Autobahn vom 41. bis zum 56. Kilometer wurde erweitert – es entstanden vier Fahrspuren mit Zementbetonbelag.

Außerdem wurden dort eine neue Brücke über den Fluss Gaina, zwei Überführungen und zwei unterirdische Gänge gebaut.

Fünftens: November ist der letzte Monat, in dem Sie Ihr Auto auf Winterreifen „umrüsten“. Vom 1. Dezember bis 1. März – wir reisen ausschließlich damit.

Zuwiderhandlungen können mit einer Verwarnung oder einer Geldstrafe von 40 Rubel belegt werden. Wiederholter Verstoß wird mit einer Geldstrafe von 80 bis 200 Rubel geahndet.

Sechstens : Ab dem 1. November stellten die Zulassungsstellen der Verkehrspolizei bei der Fahrzeugkontrolle auf einen Winterfahrplan um.

Bis zum 1. März wird ab neun Uhr morgens gearbeitet und nicht wie im Sommer ab acht Uhr.

Autor: Pavel Gospodarik Editor für Internetressourcen